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Kommission gegen Steuerprivilegien für Bauern

Die Finanzkommission des Ständerats ist dagegen, den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden wieder von der Bundessteuer zu befreien. Sie lehnt eine vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung mit 9 zu 2 Stimmen ab.

sda |

 

 

Die Finanzkommission des Ständerats ist dagegen, den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden wieder von der Bundessteuer zu befreien. Sie lehnt eine vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung mit 9 zu 2 Stimmen ab.

Nach Ansicht der Kommission würde diese allzu hohe Steuerausfälle beim Bund, Kantonen und Gemeinden verursachen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zudem würde die Vorlage zu einer Ungleichbehandlung führen zwischen Landwirten und Selbständigerwerbenden, die keine Landwirte sind.

Der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung wider Willen ausgearbeitet. Den Auftrag dazu gab ihm das Parlament mit einer Motion. Auslöser war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Vorher waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit.

Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven des Anlagevermögens land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind seither vollumfänglich steuerbar. Das soll mit der Motion rückgängig gemacht werden. Der Bundesrat rechnet mit Steuerausfällen von 200 Millionen Franken pro Jahr.

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