Am Montag hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) die Volksinitiative für Ernährungssicherheit behandelt. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagt die WAK-N Nein zur Vorlage.
Sie folgt damit dem Bundesrat, der die Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Die Initiative kommt jetzt in das Plenum des Nationalrates. Dort werden der Schweizer Bauernverband, der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband und der Verein für eine produzierende Landwirtschaft, welche die Initiative lancierten, für eine Mehrheit kämpfen.
Sinkender Netto-Selbstversorgungsgrad
Für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sei nicht ersichtlich, welchen Nutzen der von der Initiative vorgeschlagene neue Verfassungsartikel bringen würde. Ernährungssicherheit, nachhaltige Produktion und Kulturlandschutz seien bereits heute in der Bundesverfassung verankert. Die Initiative sei deshalb überflüssig.
Die Kommissionsminderheit verwies darauf, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz über Jahre hinweg gesunken sei. Die Landwirtschaft stehe in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen, die Perspektiven seien alles andere als rosig. Vor diesem Hintergrund sei es zu unterstützen, dass die Initiative die geltenden Verfassungsbestimmungen stärken wolle.
150'000 beglaubigte Unterschriften
Am 8. Juli 2014 waren fast 150'000 beglaubigte Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben worden. Sie fordert, dass in der Verfassung unter anderem neu steht: «Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion.»
Ziele des Volksbegehrens sind die Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Bauern. Der Bund soll per Verfassungsartikel verpflichtet werden, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln «aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion» zu stärken.