/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Kommission schlägt Kompromiss bei Lebensmittelkontrollen vor

Die umstrittene Revision des Lebensmittelgesetzes hat eine weitere Hürde genommen: Am Freitag hat die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK) die Detailberatungen abgeschlossen.

sda |

 

 

Die umstrittene Revision des Lebensmittelgesetzes hat eine weitere Hürde genommen: Am Freitag hat die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK) die Detailberatungen abgeschlossen.

Neu  ist ein Vorschlag, wie die Resultate von Lebensmittelkontrollen  kommuniziert werden könnten.  Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen, dass Betriebe schon  nach der ersten Lebensmittelkontrolle eine kostenlose amtliche  Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen  lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Kunden sollen dieses  Dokument auf Verlangen einsehen dürfen, wie die Parlamentsdienste  mitteilten.

Lebensmittelbetriebe hingegen, die wesentliche Vorschriften  verletzen, etwa verdorbenes Fleisch im Kühlschrank lagern, sollen  innerhalb eines halben Jahres eine zweite Chance erhalten. Details  will die Kommission auf Verordnungsstufe regeln.

Die SGK geht davon aus, dass diese Lösung sowohl den Anliegen der  Betriebe als auch den Anliegen der Kunden entgegenkommt. Die  amtliche Bescheinigung fällt einfacher aus, als vom Bundesrat  vorgesehen und enthält weniger Details und keine Symbole. In der Vernehmlassung war die Veröffentlichung der Resultate der  Lebensmittelkontrollen sehr umstritten. Die Gastrobranche und der  Detailhandel befürchteten, dass Betriebe wegen kleiner  Beanstandungen im Internet blossgestellt werden könnten.

Langwierige Beratung

Die SGK hat die Revision des Lebensmittelgesetzes über vier  Sitzungen hinweg beraten. Intensiv waren dabei die Diskussionen über  die Angaben, die über Lebensmittel gemacht werden müssen.  Grundsätzlich sollen die heute geltenden Regeln weitergeführt und  Produktionsland, Sachbezeichnung sowie Zutaten deklariert werden.

Die SGK will dem Bundesrat aber klarere Vorgaben für allfällige  Ausnahmen machen. So soll er nur bei stark verarbeiteten  Lebensmitteln wie Eiscrème-Cornets oder Fertig-Pizzen Ausnahmen von  der Pflicht vorsehen, das Produktionsland anzugeben.  Die SGK möchte im Gesetz zudem neu einfügen, dass der Bundesrat  an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel einschränken kann,  wenn diese viele gesundheitlich problematische Nährstoffe wie  gesättigte Fettsäuren, Zucker oder Salz enthalten.

Der Entwurf des revidierten Lebensmittelgesetzes wurde von der  Kommission in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 2 Stimmen bei 5  Enthaltungen angenommen. Es wurden insgesamt 20 Minderheitsanträge  dazu eingreicht.

Annäherung an EU

Die Änderungen im Lebensmittelgesetz dienen dazu, Schweizer Recht  mit dem europäischen in Einklang zu bringen. So soll im Gesetz auch  das Täuschungsverbot für Kosmetikprodukte verankert werden. Diese  Produkte dürfen damit nur noch mit Eigenschaften beworben werden,  die den Tatsachen entsprechen.

Weitere Änderungen zielen darauf ab, dass die Schweiz am  Schnellwarnsystem der EU für Lebensmittel- und Produktesicherheit  teilnehmen kann. Ausserdem wird das Bewilligungsverfahren für  Lebensmittel vereinfacht.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Schaut Ihr Landfrauenküche?

    • Ja, jede Folge:
      71.91%
    • Ja, ab und zu:
      17.27%
    • Nein, interessiert mich nicht:
      10.82%

    Teilnehmer insgesamt: 2791

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?