/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Kommission will Bauern steuerlich entlasten

Der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken soll wieder von der Bundessteuer befreit werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) stimmte einer Gesetzesänderung mit 13 zu 12 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

sda |

 

 

Der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken soll wieder von der Bundessteuer befreit werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) stimmte einer Gesetzesänderung mit 13 zu 12 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Diese hat der Bundesrat gegen seinen Willen im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet. Auslöser war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Vorher waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit.

Unverhältnismässig hoch besteuert

Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven des Anlagevermögens land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind seither vollumfänglich steuerbar. Die von beiden Kammer gutgeheissene Motion will das rückgängig machen. Der Bundesrat rechnet mit Steuerausfällen von 200 Millionen Franken pro Jahr.

Nach Ansicht der WAK-Mehrheit hat das Bundesgericht mit seinem Urteil jedoch den Willen des Gesetzgebers verkannt und eine Praxisänderung vorgenommen. Seither würden Wertzuwachsgewinne auf landwirtschaftlichen Grundstücken unverhältnismässig hoch besteuert.

Nationalrat berät kommende Woche

Nach Ansicht der Minderheit führt eine Rückkehr zur alten Praxis zu einer Bevorzugung von Landwirten gegenüber Selbständigerwerbenden. Zudem werde die Rechtsgleichheit und der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt.

Mit 18 zu 7 Stimmen hat die WAK zudem beschlossen, dass die neue Regelung auch für alle derzeit sistierten, noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen gelten soll. Der Nationalrat wird die Vorlage in der Sondersession von nächster Woche beraten. Der Ständerat hatte die Motion ebenfalls angenommen. Seine Finanzkommission lehnt die gestützt darauf erarbeitete Gesetzesänderung wegen der hohen Steuerausfälle jedoch mit grosser Mehrheit ab.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Habt Ihr euren Mais geerntet?

    • Ja:
      29.17%
    • Nein:
      62.5%
    • Teilweise:
      2.08%
    • Habe keinen Mais:
      6.25%

    Teilnehmer insgesamt: 96

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?