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Kommission will Biberschäden entschädigen

In Zukunft soll der Bund zahlen, wenn Biber Strassen, Kanalböschungen und andere Infrastrukturen beschädigen. Das verlangt die Umweltkommission des Nationalrats (UREK).

sda |

 

 

In Zukunft soll der Bund zahlen, wenn Biber Strassen, Kanalböschungen und andere Infrastrukturen beschädigen. Das verlangt die Umweltkommission des Nationalrats (UREK).

Sie hat einer Standesinitiative des Kantons Thurgau mit 8 zu 5 Stimmen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Ausschlaggebend für den Entscheid war, dass der Biber und seine Bauten zwar geschützt sind, die Schäden heute aber nicht vergütet werden.

Der Ständerat hat die Initiative im März knapp abgelehnt. Er will stattdessen die Prävention stärken. Heute werden Schäden, die Biber an Kulturen und Bäumen anrichteten, durch Bund und Kantone entschädigt, Schäden an Infrastrukturen jedoch nicht. Laut einer Schätzung der Bundesverwaltung belaufen sich die Kosten schweizweit auf rund eine Million Franken.

Heute leben in der Schweiz rund 2800 Biber, 500 davon im Thurgau. Vor 200 Jahren war das Tier in der Schweiz fast vollständig ausgerottet worden. Ab den 1950er Jahren wurde der Biber in den Gewässern verschiedener Regionen der Schweiz wieder angesiedelt.

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