Die Umweltkommission des Ständerats (UREK) will die Regeln zum Gewässerschutz in einem Punkt lockern. Sie hat sich mit Stichentscheid des Präsidenten für eine Motion von Leo Müller (CVP/LU) ausgesprochen, die eine flexible Handhabung der minimale Breiten des Gewässerraumes fordert.
Weitere Vorstösse, die eine Lockerung des Gewässerschutzes verlangten, lehnte die Kommission hingegen ab. Das verschärfte Gewässerschutzgesetz war 2011 in Kraft getreten. Es war vom Parlament als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» des Fischerei-Verbandes beschlossen worden.
Zentrales Element des Kompromisses war damals die Festlegung des Gewässerraumes. Mit der Zustimmung zu Müllers Motion würde dieser Kompromiss zunichte gemacht, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion festhielt. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Motion daher ab, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Die Kommissionsmehrheit beantragt dem Ständerat hingegen, dem Nationalrat zu folgen und die Motion anzunehmen. Sie gebe damit ihrer Überzeugung Ausdruck, dass das Hauptproblem beim Vollzug des Gesetzes liege - und nicht bei den Bestimmungen an sich, heisst es in der Medienmitteilung.
Aus diesem Grund sprach sich die Kommission gegen neun Standesinitiativen aus, die eine Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung verlangen. Abgelehnt hat sie auch eine parlamentarische Initiative von Guy Parmelin (SVP/VD), die verlangte, dass die Kantone die Breite des Gewässerraums selber festlegen dürfen.