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Kommission will Milchbauern nicht stärken

 

Eine Motion fordert, dass allen Verarbeitern die Verkäsungszulage verweigert wird, wenn die Mindestpreise für Milch unterschritten werden. Der Ständerat strich den Passus, die Verkäsungszulage nach dem Fettgehalt abzustufen. Der Nationalrat nahm die Abstufung jedoch wieder auf. Die Ständeratskommission lehnt nun die Motion ganz ab.

 

Die Motion «Stärkung der Wertschöpfung beim Käse» verlangt, dass die Wertschöpfung und deren faire Verteilung entlang der Kette im Käsebereich insgesamt gefördert wird. Dazu soll der Bundesrat durch Anpassung von Ausführungsverordnungen die Verkäsungszulage nach Fettgehalt des Käses abstufen.

 

Preisdumping verhindern

 

Die Auszahlung der Verkäsungszulage an Verarbeiter soll verweigert werden, falls durch das Unterschreiten von Mindestpreisen bei Milchproduzenten Preisdumping betrieben und so das Käseabkommen mit der EU unterlaufen wird. Zudem will die Vorlage Transparenz  über die Einhaltung der Mindestpreise schaffen. Das Ziel der Motion: Die Milchproduzenten stärken. Im März 2019 hatte der Nationalrat der Motion ein erstes Mal mit 117 zu 38 Stimmen zugestimmt.

 

Der Ständerat strich in der Wintersession 2021 die Abstufung heraus und stimmte der Motion in einer abgeänderten Version zu. Eine Abstufung bringt laut Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) einen hohen administrativen Aufwand und Kontrollaufwand mit sich. Hegglin ist auch Präsident der Branchenorganisation Milch (BOM). Der Ständerat stimmte mit 36 zu 5 Stimmen für die abgeänderte Motion. 

 

Landwirtschaftsminister Guy Parmelin plädierte im Namen des Bundesrats dafür, die Motion abzulehnen. Es fehle eine ausreichende rechtliche Grundlage, um die Auszahlung der Zulage an Milchverwerterinnen und Milchverwerter zu verweigern, die bestimmte minimale Produzentenpreise für verkäste Milch nicht einhalten.

 

Herzstück entrissen

 

Im Februar wurde die die Motion der nationalrätlichen Wirtschaftskommission behandelt. In der definitiven Abstimmung beantragte die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit besteht keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Umsetzung der Motion. Eine starke Minderheit wollte aber am ursprünglichen Motionstext und am Anliegen, die Wertschöpfung beim Käse in der Schweiz zu stärken, festhalten.  

 

Der Nationalrat hingegen bestätigte den Entscheid aus dem Jahr 2019 und lehnte den Vorschlag des Ständerats ab. Mit 89 zu 80 Stimmen bei sieben Enthaltungen stimmte der Rat der Motion zu.. 

 

Es brauche bessere Preise, damit nicht immer mehr Milchbäuerinnen und Milchbauern ihre Betriebe aufgäben, warb Marcel Dettling (SVP/SZ) namens der Kommissionsminderheit erfolgreich für das Anliegen. 2003 gab es in der Schweiz noch 33’000 Milchwirtschaftsbetriebe, 2021 sank dieser Wert auf 17’900.  Wenn man die Abstufung nach Fettgehalt aus der Motion streiche, entreisse man dieser das Herzstück. Im Ständerat hätten sich die Milchverarbeiter durchgesetzt.

 

«Wertschöpfung erzielen»

 

Dettling nannte ein Beispiel: «Im August 2021 wurden 450’000 Kilogramm Reibkäse zu einem Preis von 3.90 Fr. exportiert, staatlich gefördert mit Steuergeldern der Schweiz. Wertschöpfung: schlecht. Das soll eben am Schluss abgestuft werden.» Käse, der keinen oder nur einen tiefen Wert habe, solle nicht mehr so stark gefördert werden.

 

«Es braucht nicht mehr und nicht weniger finanzielle Mittel des Staates», machte Dettling klar. Diese Mittel sollen gemäss dem Präsident der Kälbermäster effizient eingesetzt werden. «Deshalb ist diese Abstufung so wichtig. Wir wollen Käse, der im Ausland Wertschöpfung erzielt. Am Schluss kommt dies den Milchbäuerinnen und Milchbauern im Lande zugute», hielt er fest. Durch das Ja des Nationalrat geht die entsprechende Motion nochmals an den Ständerat.

 

«Unverhältnismässiger Aufwand»

 

Ende April 2022 wurde nun das Geschäft in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (Wak-S) behandelt. Das Resultat ist wenig überraschend und fällt deutlich aus. Die Kommission empfiehlt einstimmig, die Motion abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilen.

 

Der Nationalrat habe sich nicht auf die Textänderung eingelassen. «Der administrative Aufwand für eine Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt, an welcher der Nationalrat festhalten wollte, wäre aus Sicht der Kommission völlig unverhältnismässig», so die Wak-S.

Kommentare (1)

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  • Ex - Milchproduzent | 27.04.2022
    Gut bin ich Ex- Milchproduzent.

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