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Kommission will Wölfe präventiv schiessen

sda |

 

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) will die Ausbreitung des Wolfes zügig stoppen. Dies mit einer raschen Änderung des Jagdgesetzes.

 

Die Kommission hat mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Einreichung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative beschlossen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

 

Wölfe präventiv schiessen

 

Wölfe sollen wie Steinböcke präventiv abgeschossen werden können, schlägt die Kommission vor. Angesichts der raschen Zunahme des Wolfbestandes und der damit verbundenen Probleme, insbesondere in den Bergregionen, müsse rasch gehandelt werden, hiess es in der Mitteilung weiter.

 

In den letzten drei Jahren hat sich die Zahl der Wölfe in der Schweiz verdoppelt.

 

Kantone sollen Abschüsse begründen

 

Laut Initiativtext soll zusätzlich zum zumutbaren Herdenschutz die Regulierung von Wolfsbeständen zulässig sein, «wo aufgrund der hohen Wolfsdichte die Landwirtschaft gefährdet ist». Die geplanten Regulierungsmassnahmen sowie deren Zielsetzung sollen wie bei den Steinböcken von den Kantonen begründet werden müssen.

 

Wölfe, die auffallen, weil sie Siedlungen und Menschen bedrohlich nahekommen oder den Herdenschutz umgehen, sollen ebenfalls erlegt werden dürfen. Mit einer schlanken Änderung des Jagdgesetzes solle «zügig» die Ausbreitung des Wolfes in der Schweiz «wirksam» kontrolliert werden.

 

Unbestrittener Teil des Jagdgesetzes

 

Die präventive Regulierung des Wolfbestandes war Teil des revidierten Jagdgesetzes, das die Schweizer Stimmbevölkerung Ende September letzten Jahres mit 51,9 Prozent ablehnte. Teil der Vorlage war die Lockerung des Wolfschutzes durch präventive Abschüsse.

 

Damit sind präventive Eingriffe in ein Wolfsrudel weiterhin nicht zulässig. Laut der Ständeratskommission sei dieser Teil der Vorlage jedoch bei der Abstimmung «im Kern unbestritten» gewesen. Deshalb soll die Regelung nun wieder ins Parlament. Die parlamentarische Initiative geht nun an die zuständige Kommission des Nationalrats.

Kommentare (2)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Böser Bauer | 23.10.2021
    Endlich die Bewegung, die es dringend braucht! Und dann kommen die "Menschen ohne Rückgrat" wieder nicht in die Bredoullie: Was geht mich mein Geschwätz von gestern an? Plötzlich gelten dieselben Argumente etwas, die vorab so verteufelt worden waren.
  • Tanja Trauboth | 22.10.2021
    Wenn nun die Reissleine gezogen wird, muss sicher gestellt werden, dass fachkompetentes Management verhindert, dass die Situation nicht wieder entsteht. Manche Volksvertreter sollten überdenken, welch unsinnige Polemik sie verbreitet haben. Die Landwirtschaft ist geschützt im Schweizer Rechtssystem wegen ihrer Bedeutung für den Erhalt des Lebensraums im Alpenland Schweiz, etwa durch die mehrere tausend Jahre währende Beweidung des hochalpinen Graslands.

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