Die Schweiz kann ihren Bedarf an Hartgesteinen für den Strassen- und Eisenbahnbau (Schotter) auch in Zukunft nicht ohne Konflikt mit dem Landschafts-schutz befriedigen. Die Suche geeigneter Gebiete ausserhalb schützenswerter Landschaften verlief weitgehend im Sand.
Von 15 potenziellen, landschaftsverträglichen Abbauzonen, die seit letzten März unter die Lupe genommen worden sind, blieben nach Anhörung der Beteiligten nur drei übrig. Wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am Montag mitteilte, würde es sich nur im Raum Interlaken BE, im Kandertal BE sowie in Attinghausen UR lohnen, Pläne für neue Hartsteinbrüche voranzutreiben.
«Killerkriterien» nicht standgehalten
Bei allen anderen Gebieten, die in einem ersten Schritt grundsätzlich als mögliche Standorte für solche Steinbrüche identifiziert worden waren, ergab laut Reto Camenzind vom ARE ein «Stresstest», dass sie nicht geeignet sind.
In den Kantonen sei geschaut worden, ob es gegen die Standorte «Killerkriterien» gebe - etwa in der Frage der politischen Machbarkeit oder wegen Umweltanliegen, sagte Camenzind auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Diese Evaluation führte zum Ausschluss des Grossteils der potenziellen Abbaugebiete. In Wolfenschiessen NW und Muotathal SZ etwa müsste der Transport mangels Bahnanschlüssen über Strassen erfolgen, die durch Siedlungsgebiete führen. Damit dürfte die nötige Akzeptanz für diese zwei Standorte fehlen.
40 Prozent aus BLN-Gebieten
Der Interessenskonflikt zwischen dem Abbau von Hartgestein und dem Landschaftsschutz bleibt damit ungelöst. Denn die bestehenden Hartsteinbrüche, die ausserhalb von Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) liegen, und die drei nun identifizierten Standorte, können schätzungsweise nur 60 Prozent des jährlichen Bedarfs von 2 Millionen Tonnen Hartgestein liefern.
Die restlichen 40 Prozent werden damit - ausser man würde stärker auf den Import setzen - auch in Zukunft in Steinbrüchen gefördert, die in einer besonders schützenswerten Landschaft liegen - etwa im Steinbruch Arvel bei Villeneuve VD am Genfersee.
Ein Ausbauprojekt dieser Anlage, die am Eingang zum Rhonetal bereits eine wüste Narbe in der Bergflanke hinterlassen hat, war der Auslöser für die Suche nach neuen Standorten. Das Bundesgericht hatte im Jahr 2007 eine Beschwerde gegen die Erweiterung dieses Steinbruchs gutgeheissen, der in einem BLN-Gebiet liegt.
Bundesgericht forderte übergeordnete Planung
Das höchste Gericht forderte eine übergeordnete Planung, bevor auf Abbauvorhaben in BLN-Gebieten eingetreten werden könne. Es müsse aufgezeigt werden, dass es keine Alternativen gebe für einen Hartsteinbruch, der in einem Gebiet liegt, das im Bundesinventar der schützenswerten Landschaften geführt wird.
In der Folge wurden 2008 Grundsätze zur Hartgesteinsversorgung in den Sachplan Verkehr aufgenommen. Unter der Federführung des Verbandes Schweizerischer Hartsteinbrüche (VSH) wurde danach zusammen mit den betroffenen Bundesämtern die Suche nach neuen geeigneten Standorten eingeleitet.