/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Konkubinat: Was es alles zu regeln gibt

Es gibt relevante rechtliche Unterschiede zwischen Konkubinat und Ehe. Auch die praktischen Herausforderungen, die Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft bewältigen müssen, sind nicht zu unterschätzen. Beim genaueren Überprüfen wird deutlich, wie wichtig es ist, rechtliche und finanzielle Aspekte des Zusammenlebens aktiv zu regeln, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Catherine Müller Kissling, Inforama |

«Konkubi-was?» fragt meine Tochter in zweifelndem Ton, als sie den Titel meiner Unterlagen sieht. «Konkubinat», sage ich gelassen. «Aha, und was bedeutet das? Tönt recht verstaubt», meint sie mit etwas gerümpfter Nase. Ich spüre, dass sie in provokativer Laune ist und entscheide mich, das soeben begonnene Gespräch mit ihr zu führen.

Keine eindeutige Bezeichnung

Aus Erfahrung weiss ich, dass Überlegungen von Jugendlichen zu x-beliebigen Themen, unserer Erwachsenensicht durchaus neue Perspektiven eröffnen können. Ausserdem schätze ich die direkte Art der jungen Leute, wie sie gewisse Dinge ansprechen.

Meinerseits schaue ich zu ihr hin und erwidere: «Ja, der Begriff Konkubinat gilt tatsächlich in gewissen Regionen des deutschsprachigen Raumes als veraltet, aber nicht in der Schweiz. Hier ist er immer noch im Gebrauch. Man könnte aber auch den Begriff eheähnliche Gemeinschaft verwenden.» Sie überlegt kurz und meint: «Und was wäre, wenn man die simple Bezeichnung «Paar» verwenden würde?». «Dies ist leider keine eindeutige Bezeichnung, da «Paar» nichts über den Zivilstand aussagt. Und der Zivilstand ist rechtlich eine entscheidende Komponente beim Zusammenleben eines Paars», erkläre ich ihr.

Ehepartner geniessen rechtlichen Schutz

«Zivilstand heisst, ob ich ledig, verheiratet oder verwitwet bin?», stellt sie fest. «Genau! Gerade dies macht rechtlich einen gewaltigen Unterschied. Wer verheiratet oder auch verwitwet ist, wird durch das Zivilrecht geschützt. Nicht, dass allen verheirateten Paaren bewusst wäre, wie ihre rechtliche Lage aussieht, aber dennoch geniessen die Ehepartner einen rechtlichen Schutz», versuche ich ihr zu erklären.

«Aha, hier gilt demnach «Unwissenheit schützt vor Strafe?», aber nicht so bei den Konkubinatspaaren?», schlussfolgert sie. «Richtig erkannt», entgegne ich, «Partner in der eheähnlichen Gemeinschaft sind einander emotional gleich verbunden wie bei verheirateten Paaren. Da erstere aber über nahezu keinen rechtlichen Schutz verfügen, müssen sie aktiv über ihr Zusammenleben nachdenken und gewisse Punkte in ihrem Zusammenleben vertraglich regeln.»

Punkte regeln

«Und Ehepaare müssen nicht aktiv über ihr Zusammenleben nachdenken? Nur weil etwas gesetzlich geregelt ist, ist ja das individuelle Zusammenleben nicht geklärt?», fragt sie altklug. «Da gebe ich dir recht. Aber zurück zur eheähnlichen Gemeinschaft: Wenn du dich in den «hübschen Jungen von nebenan» verliebst, überlegt ihr euch ungern, was geschieht, wenn ihr euch wieder trennt. Genau das ist der springende Punkt. Sobald ihr zusammenzieht, müsstet ihr ein Mietverhältnis und die Haushaltkosten regeln. Eine gerechte Aufteilung der Hausarbeit ist häufig schwierig. Viele Leute glauben immer noch, dass dies die Aufgabe der Frau sei», führe ich aus.

«Das ist doch kompletter Schwachsinn!», fährt sie dazwischen, «das mit der Hausarbeit, meine ich. Wenn beide gleich viel auswärts arbeiten, müssen doch beide gleich viel Hausarbeit erledigen!». «Das wäre grundsätzlich die Idee...», erwidere ich etwas zögerlich. «Sonst würde ich ja gratis für den Typen arbeiten, mit dem ich zusammenwohne? Im dümmsten Fall käme er direkt von «Hotel Mama» zu mir?! Und er wäre gewohnt, von einer Frau bedient zu werden.» «Möglich.» «Das ist eine blöde Situation. Ich glaube, ich lebe lieber allein. Liebe hin oder her.»

Finanziellen Ausgleich

Auf den Stockzähnen grinsend vermute ich, dass mein nachfolgender Vorschlag ihre Einstellung nicht ändert, da es ihr um das Prinzip geht, trotzdem führe ich aus: «Aber du könntest mit ihm auch darüber reden und ihr könntet schriftlich festhalten, dass er dir für deine Hausarbeit einen Lohn zahlt oder bei Mietzins oder Haushaltsgeld einen finanziellen Ausgleich schafft.» «Das wäre dann so, wie wenn er eine Köchin hätte, gell? Und wenn er die nicht mehr bezahlen möchte, würde er sie heiraten.», leitet sie ab. «Womit das rechtliche Problem gelöst wäre…», merke ich an, im Wissen, dass auch dies keine zufriedenstellende Antwort für sie darstellt.

«Welche weiteren Probleme gibt es beim Zusammenleben in der eheähnlichen Gemeinschaft noch?», fragt sie, ohne meine vorherige Bemerkung zu kommentieren. «Die grössten Schwierigkeiten sehe ich darin, dass diese Gemeinschaft, ohne vertragliche Regelung, sofort aufgelöst werden kann. Gehört die Liegenschaft nur einem Partner und das Paar hat keinen Mietvertrag abgeschlossen, könnte derjenige Partner, der die Liegenschaft besitzt, seine Partnerin mehr oder weniger auf die Strasse stellen.» «Das macht doch niemand! Das ist gemein!», ruft sie aus. «Gut, wenn sie einen Job hat, könnte sie wenigstens in ihrem Büro schlafen», überlegt sie bei sich.

Nicht vor dem «Nichts» stehen

Mein Kopf produziert diverse unschöne Bilder im Zusammenhang mit ihrer Aussage: «Vielleicht bekommt sie auch eine andere Unterkunft. Im Notfall gibt es Hotelzimmer. Aber wenn sie einen Job hat, ist ihre Existenz nicht total in Frage gestellt. Schlimmer ergeht es Partnerinnen, die nicht verheiratet sind, im Haushalt arbeiten, vielleicht einen tiefen Lohn (oder gar keinen erhalten), Familienarbeit leisten und rechtlich gesehen vor dem Nichts stehen.» «Ja, das ist wirklich hart!», pflichtet sie mir bei. «Wenn ich aber als junge Frau mit eigenem Einkommen mit einem jungen Typen zusammenziehen würde, wären nur wir beide und bei einem Beziehungsende würde wir nicht vor dem «Nichts» stehen.»

«Definitiv nicht!», bestätige ich ihr, «Viele junge Paare leben so zusammen. Solange die Aufteilung von Erwerbsarbeit und Familienarbeit gleichmässig aufgeteilt ist, sei es volumenmässig oder mit einem finanziellen Ausgleich, ist schon vieles gut. In diesem Fall muss man sich über eine angemessene Altersvorsorge, Invalidität und, im Falle einer Familie, den Todesfall Gedanken machen.» «So schnell stirbt man aber nicht!», wirft meine Tochter ein. «Dann ist ja alles in Ordnung», bestätige ich, gebe ihr zu bedenken: «Aber falls doch und falls man eine lange Beziehung geführt hat, möchte man vielleicht nicht alles Vermögen den gesetzlichen Erben weitergeben, sondern die Partnerin oder den Partner berücksichtigen.»

Weiterbildungskurs

Sie renkt ein: «Stimmt, und wenn ich dich richtig verstanden habe, muss man auch das schriftlich regeln.» «Klar», bestätige ich ihr, «mit einem Testament wäre das möglich. Und jetzt, was machst du jetzt? Willst du immer noch allein leben?» «Ich bin mir nicht ganz sicher», formuliert sie zurückhaltend, «nur wenn wir uns einig werden, dass er auch seinen Teil im Haushalt leistet. Und, am Anfang könnten wir eine Wohnung gemeinsam mieten.» Ich lasse es dabei bewenden, heute und morgen zieht sie noch nicht von zu Hause aus, aber sie hat wohl ein paar wichtige Punkte erfasst. Sie ist schon fast zur Tür hinaus, als sie noch anmerkt: «Und, falls es Kinder geben sollte, müssen wir nochmals über die Bücher.»

Möchten Sie mehr über mögliche vertragliche Regelungen im Konkubinat hören? Möchten Sie die Möglichkeiten haben, sich auch etwas mit anderen Konkubinatspaaren auszutauschen? Möchten Sie sich Zeit nehmen, zusammen mit ihrem Partner über ihre eigene Situation nachzudenken.

Das Inforama bietet Ihnen einen Weiterbildungskurs zum Thema an «Als (junges) Paar zusammenleben – was gilt es zu regeln?», am Dienstag, 25. Februar 2025, 19.30 Uhr am Inforama Emmental in Bärau BE.

Kommentare (1)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Helmuth-Werner Schullerus | 09.03.2025
    -
×

Schreibe einen Kommentar

Kommentar ist erforderlich!

Google Captcha ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

Das Wetter heute in

Umfrage

Sollen alle Nutztiere gesetzlichen Anspruch auf Auslauf im Freien haben?

  • Ja, wenn betrieblich möglich:
    39.87%
  • Nein:
    58.91%
  • Bin mir noch unsicher:
    0.66%
  • Halte keine Nutztiere:
    0.55%

Teilnehmer insgesamt: 1806

Zur Aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?