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Konsumenten vor ausufernden Strompreisen schützen

Die EU-Länder wollen Konsumenten besser vor ausufernden Strompreisen schützen. Die Energieminister einigten sich am Dienstag in Luxemburg nach monatelangen Verhandlungen auf eine gemeinsame Position zu Vorschlägen für eine Reform des europäischen Strommarkts.

awp |

«Ziel der Reform ist es, die Strompreise unabhängiger von den schwankenden Preisen für fossile Brennstoffe zu machen, die Verbraucher vor Preisspitzen zu schützen, den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen und den Konsumentenschutz zu verbessern», teilten die Länder mit. Die Einigung ermöglicht nun Gespräche mit dem Europaparlament, um die Reform abzuschliessen.

Der Kompromiss sieht vor, Konsumenten vor stark schwankenden Preisen zu schützen, wie sie etwa während der Energiekrise im vergangenen Jahr vorkamen. Daneben sollen sie sowie die Industrie von einer günstigeren Stromproduktion profitieren.

Zudem ist geplant, dass Privatleute ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen haben, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Weiterhin sollen etwa schutzbedürftige Kunden besser davor bewahrt werden, dass ihnen der Strom abgedreht wird.

Mindestpreis garantiert

Im Mittelpunkt der Bemühungen stehen neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference (CfDs). Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen.

Gelten soll dies für Investitionen in erneuerbare Energien und in Kernkraft. Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom geschaffen werden.

Deutschland und Frankreich uneins

Die Positionen der Länder gingen lange teils weit auseinander. Dabei standen sich vor allem Deutschland und Frankreich gegenüber. Berlin befürchtete, dass eine Bestimmung in der neuen Verordnung, die Subventionen für Atomstrom zulässt, den Wettbewerb in der EU letztlich zum Vorteil von Ländern mit einer grossen Atomstromproduktion wie Frankreich verzerren könnte.

Der nun gefundene Kompromiss siehe vor, dass langfristige Verträge über subventionierte Energiepreise auch für bestehende Kernkraftwerke möglich sein sollen, jedoch den Regeln der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen unterliegen, sagte EU-Energiekommissarin Kadri Simson. Die Kommission werde sicherstellen, dass es nicht zu unangemessenen Wettbewerbsverzerrungen komme, so Simson.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte, Europa habe Handlungsfähigkeit bewiesen. «Die Einigung verbessert den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Industrie zu günstigen Strompreisen in ganz Europa.» Das Krisenjahr 2022 habe gezeigt, dass der europäische Strommarkt grundsätzlich funktioniere.

Trotz grosser Belastungen sei es geschafft worden, die Stromversorgung in einer der grössten Stromkrisen der europäischen Geschichte zu gewährleisten. «Mit dem neuen Strommarktdesign stärken wir das Stromsystem jetzt weiter.»

Rufe nach Reform

Wegen extrem gestiegener Strompreise im vergangenen Jahr waren Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarktes laut geworden. Grund für die hohen Preise war unter anderem, dass zeitweise rund die Hälfte der französischen Atomkraftwerke ausfiel. Zudem war der Anstieg eine Folge explodierender Gaspreise wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Der Strommarkt in der EU funktioniert nach dem sogenannten Merit-Order-Prinzip. Dies bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke. Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Am Ende richtet sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten, also teuersten Kraftwerk – oft Gaskraftwerke.

Grundlage für den Kompromiss ist ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Frühjahr. Das Parlament einigte sich bereits Mitte September auf eine gemeinsame Position.

Kommentare (1)

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  • Thurgauner | 18.10.2023
    Dieser Kommentar wurde von der Redaktion entfernt.
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