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Kontaminiertes Saatgut wurde auch auf Spossen-Hof geliefert

Ägyptischer Bockshornkleesamen, der als möglicher Auslöser für EHEC-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich gilt, ist auch an den gesperrten Sprossen-Hof in Bienenbüttel geliefert worden. Ob die Samen bereits bei der Lieferung verunreinigt waren, bleibt noch unklar.

sda/dpa |

 

 

Ägyptischer Bockshornkleesamen, der als möglicher Auslöser für EHEC-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich gilt, ist auch an den gesperrten Sprossen-Hof in Bienenbüttel geliefert worden. Ob die Samen bereits bei der Lieferung verunreinigt waren, bleibt noch unklar.

«Dies geschah über einen Zwischenhändler», sagte der Sprecher des niedersächsischen Agrarministeriums, Gert Hahne, am Freitag. Über die Verbindung berichtete auch das Bielefelder «Westfalen-Blatt». Aufgrund einer dichten Indizienkette war der Hof südlich von Lüneburg als Ursprung der Epidemie in Deutschland mit mehr als 40 Toten ausgemacht worden.

Kam EHEC-Errger von Samen oder Mitarbeitern?

Die Untersuchungen in dem Bienenbütteler Betrieb seien weitgehend abgeschlossen, sagte Hahne. Der gefährliche Darmkeim habe bisher aber nicht nachgewiesen werden können.

Drei Mitarbeiterinnen des Hofes hatten sich Anfang Mai wegen Durchfalls krankgemeldet, bei einer Angestellten wurde der EHEC-Erreger nachgewiesen. Unklar ist bisher, ob die Frauen die Sprossen verunreinigt haben oder aber die gefährlichen Bakterien schon in den aus dem Ausland gelieferten Samen steckten.

«Die ägyptische Spur verstärkt den Eindruck, dass die Sprossen der Ursprung der Epidemie waren», sagte Hahne. Der ägyptische Samen war von EU-Behörden, die die Lieferwege untersucht hatten, als möglicher Ursprung der EHEC-Epidemie ausgemacht worden. Es seien aber weitere Untersuchungen notwendig, hiess es vonseiten der EU-Behörden.

Anrecht auf EU-Entschädigung

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium unterstrich, Gemüseerzeuger könnten eine EU-Entschädigung erhalten, wenn sie seit dem 26. Mai Gurken, Tomaten, Salat, Paprika und Zucchini nicht vermarktet hätten. Für die niedersächsischen Erzeuger ergebe sich eine mögliche EU-Entschädigung von rund 2,5 Millionen Euro.

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