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Kontrolle: 7 Kantone unter Minimum

Sieben Kantone haben es im letzten Jahr bei den regelmässigen Tierschutzkontrollen bei Bauern vor Ort weniger genau genommen, als dass es das Gesetz verlangt. Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, hielten sich bei den unangemeldeten Kontrollen 19 Kantone an die vorgeschriebene Quote von mindestens zehn Prozent.

 

 

Sieben Kantone haben es im letzten Jahr bei den regelmässigen Tierschutzkontrollen bei Bauern vor Ort weniger genau genommen, als dass es das Gesetz verlangt. Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, hielten sich bei den unangemeldeten Kontrollen 19 Kantone an die vorgeschriebene Quote von mindestens zehn Prozent.

Im Wallis erfolgten nur 5,8 Prozent der Inspektionen unangemeldet, in Neuenburg 5,6 Prozent. Klar unter den Anforderungen blieben die Urkantone (OW, NW, UR, SZ) mit durchschnittlich 3 Prozent. In Genf war gar jeder einzelne Bauer vorgewarnt.

Eine langzeitige Absenz habe dazu geführt, «dass die Grundkontrollen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden konnten», sagte der Kantonstierarzt Michel Rérat zur «SonntagsZeitung». Der Kanton Genf hat nun eine externe Organisation für die Kontrollen beauftragt.

Der Kanton Wallis macht einen anderen Grund für den tiefen Wert bei den unangemeldeten Kontrollen geltend. Viele Bauern würden ihre Betriebe oft im Nebenerwerb betreiben. «Ohne Anmeldung sind die Betriebsleiter häufig nicht vor Ort.  Die Inspektoren würden so oft vor verschlossenen Türen stehen», sagt Kantonstierarzt Eric Kirchmeier. Ähnlich argumentiert auch Andreas Ewy von den Urkantonen. In den klein strukturierten Betrieben im Berggebiet seien unangemeldete Kotrollen anspruchsvoll und zeitintensiv, da die Anwesenheit der Betriebsleiter auf den Betrieben nicht vorausgesetzt werden könne.

Erstaunt über die tiefen Werte in diesen sieben Kantonen zeigt sich Hansuli Huber, Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes. Angemeldete Kontrollen seien problematisch. «Ist ein Bauer vorgewarnt, kann er die Mängel kurzfristig beheben, bevor der Kontrolleur auf den Betrieb kommt. Anschliessend kann er den Tierschutz wieder ungestraft vernachlässigen», so Huber.

Sanktionsmöglichkeiten hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in diesen Fällen nicht. Der Vollzug der Kontrollen obliegt den Kantonen. Ein Eingriff in den Vollzug ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Der Bund prüft bei der Revision der Kontrollverordnung, die Quote unangemeldeter Kontrollen gar auf 40 Prozent zu erhöhen.

 

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