Die Sonderauflagen für Nahrungs- und Futtermitteleinfuhren aus Japan werden mindestens bis zum Ende des Jahres aufrecht erhalten. Das teilte die Europäische Kommission am vergangenen Freitag mit.
Die EU-Mitgliedstaaten sprachen sich im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) mehrheitlich für diese Maßnahme aus.
Im Zuge des Reaktorunfalls in Fukushima werden Lebensmittellieferungen aus rund einem Dutzend japanischer Präfekturen seit Ende März verschärft auf Strahlungsmaterial kontrolliert, insbesondere auf das Vorhandensein der Isotope Jod-131, Cäsium-134 and Cäsium-137. Dies geschieht bereits in Japan selbst. Die zuständigen Behörden müssen die Einhaltung der Grenzwerte gegenüber europäischen Importeuren garantieren. Bei der Ankunft in Europa wird dann stichprobenartig nochmals ein Fünftel der Waren geprüft.
Eigentlich sollten die Bestimmungen Ende September aufgehoben werden. Die Kommission unterstrich, dass in der EU ein gesundheitliches Risiko durch den japanischen Atomunfall aus verschiedenen Gründen äußerst gering sei. Nichtsdestotrotz bleibe man wachsam und sorge aktiv dafür, dass nur sichere Lebens- und Futtermittel aus Japan auf den Binnenmarkt gelangten.


