Bei einem Biss durch eine Fledermaus sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden
Fledermausschutz Bremgarten
«Es ist wichtig, kranke oder verhaltensauffällige Wildtiere nicht anzufassen und die Stiftung Fledermausschutz oder die Wildhut zu informieren. Bei einem Biss durch eine Fledermaus sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden», rät das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Zwar sind auch die Nachbarländer der Schweiz frei von Tollwut. Nach Angaben des Bundes bleibt Einschleppung durch illegale Tierimporte oder über infizierte Wildtiere aus Ländern, in denen die Tollwut vorkommt, jedoch ein Risiko. Das BLV setzt darum auf Kontrollen an den Flughäfen sowie auf Impfungen bei Heimtieren – insbesondere Hunden, Katzen und Frettchen, bei Reisen ins Ausland und bei der Einreise in die Schweiz.
In Ländern mit Tollwut gelte es zudem, den Kontakt mit streunenden Hunden und Katzen zu vermeiden, rief das Bundesamt in Erinnerung. Denn Bisse könnten zu einer Ansteckung führen. Werde man dennoch gebissen, solle man auch in diesem Fall umgehend zum Arzt.
Im gleichen Sinne hatte Mitte Juni bereits das Aussendepartement seine Reisehinweise für Marokko angepasst. Ende Juni war im marokkanischen Küstenort Taghazout nördlich von Agadir eine Schweizer Touristin gestorben.
Laut lokalen Medien hatte die Frau zuvor mit einem streunenden Hund gespielt und war von diesem gekratzt worden. Von einem Biss war in den Berichten nicht die Rede. Es bestehe der Verdacht, dass sie an Tollwut gestorben ist.
Das Aussendepartement hatte in der Folge den Todesfall bestätigt. Ob sie tatsächlich an Tollwut starb, blieb den Angaben zufolge jedoch vorerst unklar.