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Kritik an Verbot für fleischbezogene Namen

Der Fachverband der italienischen Lebensmittelindustrie «Unione Italiana Food» kritisiert das im Gesetz gegen Laborfleisch enthaltene Verbot von fleischbezogenen Bezeichnungen für pflanzliche Produkte. In einem Brief an die EU-Kommission fordert der Verband nun, den Passus aus dem Gesetz zu streichen. Die Brüsseler Behörde prüft gerade, ob das italienische Gesetz gegen EU-Recht verstösst.

AgE |

Der Fachverband der italienischen Lebensmittelindustrie «Unione Italiana Food» hat das Verbot von fleischbezogenen Bezeichnungen für pflanzenbasierte Produkte kritisiert. Dieses ist im neuen Gesetz gegen Laborfleisch enthalten.

In einem Brief an die Europäische Kommission fordert der Branchenverband nun, diesen Passus aus dem Gesetz zu streichen. Die Brüsseler Behörde prüft gerade, ob das italienische Gesetz gegen EU-Recht verstösst.

Italiens Ernährungsbranche argumentiert unter anderem damit, dass die Konsumenten - anders als von den Befürwortern der Regelung behaupten - nicht durch fleischbezogene Begriffe wie  «Steak» verwirrt seien. Diese wüssten stattdessen was sie kaufen und essen, da die Produkte vorschriftsmässig gekennzeichnet seien. Insgesamt fürchtet der Verband um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Ernährungsbanche.

Ende 2023 war in Italien ein Gesetz verabschiedet worden, das es verbietet, Lebens- und Futtermittel aus Zell- oder Gewebekulturen im Land zu produzieren und zu vermarkten. In dem vom italienischen Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida vorangetriebenen Gesetz ist auch ein Artikel enthalten, wonach pflanzliche Alternativprodukte keine fleischbezogenen Namen wie «Salami» tragen dürfen. 

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