Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Verschärfung der Regeln für umweltschädliche Emissionen in der Industrie und der Landwirtschaft geeinigt.
EU-Kommission wollte strengere Regeln
Die Industrieemissionsrichtlinie wurde 2010 erstmals verabschiedet. Es ist das wichtigste Instrument der EU zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch grosse Industrieanlagen. «Ziel ist die weitere Bekämpfung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch grosse agroindustrielle Anlagen, die auch zu Gesundheitsproblemen wie Asthma, Bronchitis und Krebs führen kann», erklärte das EU-Parlament. Anders als von der EU-Kommission vorgeschlagen, werden die neuen Regeln die Rinderhaltung nicht betreffen. Umweltschützer kritisierten dies umgehend scharf.
Ursprünglichen sah der Entwurf der EU-Kommission deutlich strengere Auflagen und Aufzeichnungspflichten für Betriebe mit mehr als 150 Milchkühen vor. Der Umweltausschuss des Europaparlaments hatte sich später für eine Grenze ab 300 Milchkühen ausgesprochen. Nun werden die Rinder in der Richtlinie ganz ausgespart. Die EU-Kommission soll im Jahr 2026 über Emissionen aus der Landwirtschaft berichterstatten, anhand dessen gegebenenfalls Änderungen in der Richtlinie vorgenommen werden könnten.
«Wir wollen die Industrieemissionen senken, aber gemeinsam mit unseren Unternehmen und mit unseren Landwirten und nicht gegen sie. Ganz klar wurde festgestellt, dass Kühe keine Industrieanlagen und Rinderhalter keine Industriebetriebe sind. Daher sind Kühe aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen», sagte Alexander Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament.
Tiefere Werte bei Schweinen und Geflügel
Die überarbeitete Richtlinie verschärft die Grenzwerte für Stickoxide, Methan, Ammoniak und weitere Stoffe. «Was die Landwirtschaft betrifft, so werden Schweine und Geflügel einbezogen und besser abgedeckt als bisher, während Rinder ausgeschlossen werden», sagte der Vorsitzende des Umweltausschusses im EU-Parlament, Pascal Canfin.
In der vorläufigen Einigung von EU-Parlament und Rat sind folgende Schwellenwerte für die Tierhaltung vorgesehen: 350 Grossvieheinheiten (GVE) für Schweine (1200 Tiere), 300 GVE für Legehennen (21’500 Tiere) und 380 GVE für gemischte Betriebe. Bislang fielen landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 2000 Schweinen oder 40’000 Legehennen unter die Richtlinie.
Extensive landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltung für den häuslichen Gebrauch sollen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sein. Die neuen Regeln würden schrittweise angewendet, beginnend im Jahr 2030 bei den grössten landwirtschaftlichen Betrieben. Parlament und EU-Staaten müssen der von Vertretern der Institutionen ausgehandelten Einigung noch formell zustimmen.
Kritik von Greenpeace
Greenpeace spricht von einen Schlag gegen das Klima und die Natur. Die Einigung sei eine Farce, hiess es in einer Mitteilung. Die CDU-Europaabgeordneten Peter Liese und Dennis Radtke betonten, das Verhandlungsergebnis berücksichtige die Interessen der europäischen Industrie. Jutta Paulus, Europaabgeordnete der Grünen, sprach von einer guten Nachricht für alle Flüsse in Europa. Die Umwelt werde langfristig von der Einigung profitieren.
Wer etwa Abwasser in Flüsse einleiten will, muss nach Angaben aus dem Parlament zukünftig auch auf äussere Umstände wie Trockenheit und Niedrigwasser achten. Das gilt als Reaktion darauf, dass es im Sommer 2022 in der Oder zu einem massenhaften Fischsterben kam. Betriebe, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten, können mit Strafen in Höhe von bis zu drei Prozent ihres Jahresumsatzes belegt werden.