Neben dem Entlastungspaket 2027 befasste sich die Landwirtschaftskammer auch mit dem Verordnungspaket 2025 und den Grundlagen für die Festlegung von Richtpreisen, heisst es in einer Mitteilung des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV). Kürzungen bei der Landwirtschaft seien fehl am Platz, hält die Landwirtschaftskammer fest.
Die Landwirtschaftskammer ist das Parlament des SBV und gilt als das zentrale Gremium der organisierten Schweizer Landwirtschaft. Sie wird oft als «Bauern-Parlament» bezeichnet. Die Kammer besteht aus über 100 Mitgliedern, die regelmässig tagen und unter anderem die Parolen für nationale Abstimmungen fassen.
Verordnungspaket 2025
Die Landwirtschaftskammer verabschiedete die Stellungnahme des SBV zum Verordnungspaket 2025. Dieses sei erfreulicherweise weniger umfangreich als in anderen Jahren und sieht keine Anpassungen bei den Direktzahlungen vor, heisst es in der Mitteilung. Das schaffe die dringend benötigte Stabilität für die Bauernfamilien.
Der SBV begrüsst, dass die guten Rahmenbedingungen für den Zuckerrübenanbau weitergeführt werden sollen. Auch die Revision Tierzuchtverordnung wird grossmehrheitlich unterstützt. Die Änderungen führen indes zu Mehraufwand für die Tierzucht-Organisationen, der durch zusätzliche Mittel abzugelten ist., schreibt der SBV.
Entlastungspaket 2027
Bezüglich dem Entlastungspaket 2027 zur Sanierung des Bundeshaushalts fiel das Verdikt der Landwirtschaftskammer klar aus: Keine Sparübung auf Kosten der Landwirtschaft. Diese leistet mit seit Jahrzehnten gleich hohen Bundesausgaben bei steigenden Anforderungen bereits ihren Anteil zu ausgeglichenen Staatsfinanzen.
Die geplanten Massnahmen hätten für den Sektor weitreichende Folgen und würden seine Position am Markt massiv schwächen. Angesichts der bereits tiefen Einkommen der Bauernfamilien fordert der SBV den Bundesrat und das Parlament auf, auf Sparmassnahmen bei der Landwirtschaft zu verzichten.
Festlegung von Richtpreisen
Neben den politischen Rahmenbedingungen sind die Produzentenpreise für die Einkommen der Bauernfamilien zentral. Die Gesamtproduktionskosten zu kennen, sei eine elementare Basis für die Preisverhandlungen in den Branchen.
Die Landwirtschaftskammer will deshalb sicherstellen, dass regelmässig aktualisierte Vollkosten für die Verhandlungen zur Verfügung stehen. Die Berechnung der Gesamtproduktionskosten soll verbessert und von den Produzentenorganisationen systematisch in die Preisverhandlungen einbezogen werden, schreibt der SBV.