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Kuh erschossen – Staat muss zahlen

Der Streit um eine erschossene Kuh ist beigelegt. Der Tierhalter hatte mit seiner Klage Erfolg. Der Freistaat Bayern muss Schadensersatz zahlen.

 

Der Streit um eine erschossene Kuh ist beigelegt. Der Tierhalter hatte mit seiner Klage Erfolg. Der Freistaat Bayern muss Schadensersatz zahlen.

Wie die «Nürnberger Zeitung» berichtet, muss der Freistaat eine Entschädigung von 1500 Euro (1610 Fr.) ausrichten. 

Keine akute Gefahr vom Rind ausgegangen

Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab dem Rinderzüchter Recht. Die Polizei hätte Rücksprache mit dem Besitzer halten müssen. Es sei keine akute Gefahr von dem Rind ausgegangen. Beide Seiten hätten sich auf einen Vergleich geeinigt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Landwirt hatte ursprünglich einen Schadensersatz von 3000 Euro eingefordert.

Der Vorfall ereignete sich im Mai 2019 bei Kornhöfstadt. Damals riss eine Kuh auf dem Weg in den Schlachthof aus.

Standhafte Kuh

Die Frau des Landwirts kontaktierte die Polizei. Diese rückte gemäss infranken.de in der Folge auch aus. Die Beamten nahmen die Verfolgung der Ausreisserin auf. Eine Stunde lang verfolgte die Frau des Landwirts mit ein paar Helfern das Tier durch Wald und Wiesen. Dies deshalb, um die Kuh in freier Wildbahn zu erlegen, um eine sachgerechte Schlachtung zu ermöglichen.

Als die Kuh auf einer Strasse vor dem Streifenwagen auftauchte, kam es zu den umstrittenen Schüssen. Die Polizisten streckten die Kuh nieder. Die Beamten sagten, dass sie mit dem Abschuss die Bevölkerung schützen wollten. Insgesamt wurden mit einer Maschinenpistole drei Schüsse auf das Tier abgegeben. Gemäss Zeugen hatte der Polizist «das gibt es doch nicht» ausgerufen. Dies deshalb, weil die Kuh nach zwei Schüssen immer noch nicht zusammenbrach. 

Schlachtwert eingefordert

Der Landwirt empfindet den Einsatz der Polizei als unverhältnismässig. Er forderte einen Schadenersatz in der Höhe von 3000 Euro (3200 Fr.) ein. Dies entspricht laut Angaben des Tierbesitzers dem Schlachtwert des Tieres. Wegen den Schüssen sei das Fleisch ungeniessbar geworden, sagte er vor Gericht. Das Schlachtgewicht hat nach Angaben des Landwirts rund 300 Kilo betragen.

Und auch bezüglich des Einsatzes der Polizei kamen unterschiedliche Auffassungen zu Tage. Gemäss der Nachrichtenagentur dpa gaben die Polizisten vor Gericht an, die Eigentümerin des Tieres sei mit den Schüssen einverstanden gewesen. Der Landwirt hat dies bestritten.

Bayern lehnte einen Vergleich im Juli ab

Bereits im Juli hatte das Gericht einen Vergleich mit einer Summe von 1500 Euro vorgeschlagen. «Ich empfehle dringend einen Vergleich», sagte der Richter. Der Freistaat Bayern wollte darauf nicht eingehen. Zwei Monate später haben die Vertreter des Bundeslands nun doch eingelenkt.

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