In Rodersdorf SO hat ein Landwirt einer Kuh einen Nasenring mit Gewicht angebracht. Die Tierrechtsorganisation «Basel Animal Save» erstattete Anzeige. Nun wurde gegen den Bauern ein Strafverfahren eröffnet.
Gemäss einem Bericht des Onlineportals «20 Minuten» befand sich die Kuh auf der Weide, als sie von Passanten entdeckt wurde. Auf Fotos ist zu sehen, wie beim Nasenring eine Kette mit Gewicht angebracht ist.
Bei Kühen nicht erlaubt
Die Passanten machten eine Meldung bei «Basel Animal Save». Die Tierrechtsorganisation fuhr zur besagten Weide und dokumentierte den Vorfall. Anschliessend erstattete die Organisation eine Anzeige beim Solothurner Veterinäramt gegen den Landwirt. Für «Basel Animal Save» handelt sich bei diesem Fall um Tierquälerei.
Gemäss den Aussagen der Solothurner Kantonstierärztin Chantal Ritter ist es generell untersagt, bei Kühen einen Nasenring einzusetzen. Bei Stieren sind Ringe erlaubt. Zusätzliche Gewichte sind aber verboten. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, Tieren Schmerzen zuzufügen. Unter Artikel 4 steht folgendes: Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
Laufendes Verfahren
Gemäss «20 Minuten» beziehen sich die Behörden auf die Tierschutzverordnung. In Artikel 17 ist festgehalten, dass invasive Eingriffe an der Zunge, am Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul zur Verhinderung von Verhaltensabweichungen wie gegenseitigem Besaugen oder Zungenrollen verboten sind.
Das Veterinäramt ordnete das Entfernen des Nasenrings an und eröffnete ein Strafverfahren gegen den Landwirt. Weil sich der Fall noch in einem laufenden Verfahren befindet, äussert sich das Veterinäramt nicht zur Höhe eines möglichen Strafmasses.
Kuh soll auf Lebenshof
Oliver Bieli von Basel Animal Save sagt gegenüber dem Onlineportal, dass er bisher keine Kenntnis von einem Fall mit einer angebrachten Kette mit Gewicht auf einem landwirtschaftlichen Betrieb habe. Für die Kuh habe grosse Verletzungsgefahr bestanden. Zudem habe sie grosse Schmerzen ertragen müssen.
Bieli will das Gespräch mit dem Landwirt suchen. «Würde er uns das Tier übergeben, würden wir es natürlich übernehmen und auf unserem Lebenshof unterbringen», hält er fest. Die Organisation fordert aber ein Tierhalteverbot für den Bauern. So könnte das betroffene Tier ohne Kostenfolge an den Tierschutz übergeben werden.


