Die beiden Eigentümer gelangten mit der Klage ans Zivilgericht, den Tieren auf den an ihr Grundstück angrenzenden Weiden seien die Glocken in den Nachtstunden von 22.00 bis 07.00 Uhr abzunehmen. Sie führten ein Lärmtagebuch und nahmen selbst Lärmmessungen vor.
Lärmgutachten erstellen
Das Zivilgericht hiess ihre Begehren teilweise gut, das Freiburger Kantonsgericht hob dieses Urteil jedoch wieder auf. Es wies die Sache an das Zivilgericht zurück, damit ein Lärmgutachten erstellt wird. Den Erlass vorsorglicher Massnahmen wies es ab. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Die Kuhglockengegner versuchten vor dem höchsten Schweizer Gericht zu erreichen, dass die vorsorglichen Massnahmen während des laufenden Verfahrens bei den kantonalen Instanzen angeordnet werden. Konkret wünschten sie, dass den Tieren die Glocken nachts abgenommen werden.
Korrekter Vorentscheid
Damit wird jedoch nichts. Das Bundesgericht bestätigt, dass das Kantonsgericht das rechtliche Gehör der Beschwerdeführer nicht verletzt hat und das von ihnen erstellte «private Lärmgutachten» korrekt gewürdigt habe. An der Ablehnung vorsorglicher Massnahmen sei deshalb nichts zu kritisieren.
Für diesen Entscheid müssen die beiden von einem Anwalt vertretenen Grundeigentümer dem Bundesgericht Gerichtskosten von 4000 Franken abliefern.
(Urteil 5A_342/2024 vom 13.11.2024)
Dorf sagt ganz klar: Kuhglocken bei Tag und Nacht
Im Kanton Bern hat sich das Dorf Aarwangen für Kuhglocken ausgesprochen. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Aarwangen haben im Juni 2024 ein «Reglement zur Pflege des Glockengeläuts» angenommen. Grund für die Initiative war eine Klage von Einwohnern, die sich am nächtlichem Glockengeläut störten.
Zwei neu zugezogene Paare, die ihre Wohnung direkt neben der Wiese hatte, verlangten, dass die Kühe in der Nacht zwischen 22 bis 7 Uhr keine Glocken tragen dürfen. Auf die Lärm-Beschwerde der Anwohner hin formierte sich ein Initiativkomitee. Bei Initiant Andreas Baumann, Arzt aus Aarwangen, löste die Beschwerde Befremden aus.
Im Dezember 2023 wurde an der Gemeindeversammlung die Ausarbeitung eines Reglements über das Glockengeläut angenommen. Dieses Reglement wurde am Montag, 17. Juni, an einer weiteren Versammlung, mit nur einer Gegenstimme, angenommen. Im ersten Artikel des Reglements, das am 1. August 2024 in Kraft trat, heisst es: «Die Gemeinde Aarwangen bekennt sich zu seiner historischen Tradition als ländliches Dorf mit Glockengeläut am Tag und in der Nacht. Am Glockengeläut besteht mit Blick auf das Brauchtum und die örtlichen Gepflogenheiten ein gewichtiges öffentliches Interesse.»
Das Reglement enthält zudem eine Informationspflicht der Gemeinde. Sie wird verpflichtet, vor allem Neuzuzüger über die Bedeutung des Glockengeläuts auf dem Gemeindegebiet zu informieren. Um künftige Konflikte frühzeitig zu vermeiden, schafft die Gemeinde eine Mediationsstelle.
die Zeiten bleiben immer.
Die Zeiten bleiben immer,
die Menschen werden schlimmer.
Hatte auch schon an so einem ort gewohnt
Derbauer musste die glocken entfernen doch dafür hatte er die weide jede woche neu gedünt absolut super