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Kuhglocken: Bundesgericht weist Massnahme ab

Das nächtliche Läuten der Glocken von Kühen eines nahen Landwirtschaftsbetriebs wird zwei Grundeigentümer im Kanton Freiburg während ihres juristischen Instanzenwegs vorerst weiter begleiten. Das Bundesgericht hat ihren Antrag auf vorsorgliche Massnahmen abgewiesen.

sda/blu |

Die beiden Eigentümer gelangten mit der Klage ans Zivilgericht, den Tieren auf den an ihr Grundstück angrenzenden Weiden seien die Glocken in den Nachtstunden von 22.00 bis 07.00 Uhr abzunehmen. Sie führten ein Lärmtagebuch und nahmen selbst Lärmmessungen vor.

Lärmgutachten erstellen

Das Zivilgericht hiess ihre Begehren teilweise gut, das Freiburger Kantonsgericht hob dieses Urteil jedoch wieder auf. Es wies die Sache an das Zivilgericht zurück, damit ein Lärmgutachten erstellt wird. Den Erlass vorsorglicher Massnahmen wies es ab. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die Kuhglockengegner versuchten vor dem höchsten Schweizer Gericht zu erreichen, dass die vorsorglichen Massnahmen während des laufenden Verfahrens bei den kantonalen Instanzen angeordnet werden. Konkret wünschten sie, dass den Tieren die Glocken nachts abgenommen werden.

Korrekter Vorentscheid

Damit wird jedoch nichts. Das Bundesgericht bestätigt, dass das Kantonsgericht das rechtliche Gehör der Beschwerdeführer nicht verletzt hat und das von ihnen erstellte «private Lärmgutachten» korrekt gewürdigt habe. An der Ablehnung vorsorglicher Massnahmen sei deshalb nichts zu kritisieren.

Für diesen Entscheid müssen die beiden von einem Anwalt vertretenen Grundeigentümer dem Bundesgericht Gerichtskosten von 4000 Franken abliefern.

(Urteil 5A_342/2024 vom 13.11.2024)

Dorf sagt ganz klar: Kuhglocken bei Tag und Nacht

Im Kanton Bern hat sich das Dorf Aarwangen für Kuhglocken ausgesprochen. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Aarwangen haben im Juni 2024 ein «Reglement zur Pflege des Glockengeläuts» angenommen. Grund für die Initiative war eine Klage von Einwohnern, die sich am nächtlichem Glockengeläut störten.

Zwei neu zugezogene Paare, die ihre Wohnung direkt neben der Wiese hatte, verlangten, dass die Kühe in der Nacht zwischen 22 bis 7 Uhr keine Glocken tragen dürfen. Auf die Lärm-Beschwerde der Anwohner hin formierte sich ein Initiativkomitee. Bei Initiant Andreas Baumann, Arzt aus Aarwangen, löste die Beschwerde Befremden aus.

Im Dezember 2023 wurde an der Gemeindeversammlung die Ausarbeitung eines Reglements über das Glockengeläut angenommen.  Dieses Reglement wurde am Montag, 17. Juni, an einer weiteren Versammlung, mit nur einer Gegenstimme, angenommen.   Im ersten Artikel des Reglements, das am 1. August 2024 in Kraft trat, heisst es: «Die Gemeinde Aarwangen bekennt sich zu seiner historischen Tradition als ländliches Dorf mit Glockengeläut am Tag und in der Nacht. Am Glockengeläut besteht mit Blick auf das Brauchtum und die örtlichen Gepflogenheiten ein gewichtiges öffentliches Interesse.»

Das Reglement enthält zudem eine Informationspflicht der Gemeinde. Sie wird verpflichtet, vor allem Neuzuzüger über die Bedeutung des Glockengeläuts auf dem Gemeindegebiet zu informieren. Um künftige Konflikte frühzeitig zu vermeiden, schafft die Gemeinde eine Mediationsstelle.

-> Mehr zum Glockenstreit in Aarwangen gibt es hier

Kommentare (6)

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  • Galbier | 09.12.2024
    Die Menschen sagen immer,
    die Zeiten bleiben immer.
    Die Zeiten bleiben immer,
    die Menschen werden schlimmer.
  • Hugo | 07.12.2024
    Wer war zuerst da, der bauer mit seinen kühen oder die kläger,vermutlich neuzuzüger
    Hatte auch schon an so einem ort gewohnt
    Derbauer musste die glocken entfernen doch dafür hatte er die weide jede woche neu gedünt absolut super
  • Alpöhi | 06.12.2024
    Hilfe nehmt mir den Strassenlärm vor meiner Haustüre weg und verbietet das Autofahren!Liebe Leute man kann wegen allem reklamieren,es ist langsam erschreckend was es für Gränige gibt,es gibt etliche Sachen die mehr stören als eine Kuhglocke!
    • Bauri | 08.12.2024
      Warum wird bei dieser Frage der Tierschutz ausser Acht gelassen? Der Lärm der Glocken muss doch für die Tiere unerträglich sein.
    • Kusi | 08.12.2024
      An Bauri derStrassenlärm neben meiner Haustür ist auch unerträglich und interessiert auch niemanden
  • elli brandes | 05.12.2024
    die kühe tragen nicht nur so glocken. der zweck dieser glicken ist, dass die kühe rascher aufgefunden werden falls sie mal ausbüxen. so hat alles seinen sinn. ich empfehle den schlafgestörten sich wieder in die stadt zurück zu ziehen. dort werden sie dann von sinnlos aufheulenden motoren an der signalanlage in den schlaf begleitet ...
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