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Kuhglocken-Gegnerin blitzt ab

Im bayerischen Holzkirchen ärgert sich ein Ehepaar über die Glocken, die die Kühe auf der Weide neben ihrem Haus tragen. Das Landgericht München wies eine Klage ab. Vorerst dürfen die Kühe weiter Glocken tragen. Aber das Ehepaar gibt nicht auf.

 

 

Im bayerischen Holzkirchen ärgert sich ein Ehepaar über die Glocken, die die Kühe auf der Weide neben ihrem Haus tragen. Das Landgericht München wies eine Klage ab. Vorerst dürfen die Kühe weiter Glocken tragen. Aber das Ehepaar gibt nicht auf.

Im beschaulichen Holzkirchen, rund 30 Kilometer südlich von München, ist seit rund drei Jahren ein Nachbarschaftsstreit im Gang. Ein Hausbesitzer fühlte sich von Kuhglocken belästigt. 

Vergleich im September 2015

Er und seine Frau könnten wegen des Gebimmels nicht mehr schlafen, monierte er. Deshalb bekam die Bäuerin im Juli 2015 eine einstweilige Verfügung zugestellt. Diese untersagte Regina Killer, ihre Tiere mit Kuhglocken vor dem Haus des Klägers zwischen 19 und 7 Uhr zu weiden.

Die zweifache Mutter rekurrierte. Es kam im September 2015 zu einem Vergleich: Die Weidehaltung mit Kuhglocken sollte sich auf den südlichen Teil der Wiese beschränken, der nicht unmittelbar vor dem Anwesen des Klägers liegt. Es wurde ein Mindestabstand definiert: 20 Meter.

Klägerin stört Gebimmel und Gerüche

Nun hat auch die Ehefrau gegen die Bäuerin geklagt. Doch das Landesgericht wies die Klage ab. Die Frau fühlte nicht nur vom Gebimmel, sondern auch von den Gerüchen und Fliegen gestört. Sie klagte nicht nur gegen die Bäuerin, sondern auch gegen die Gemeinde, die die Weide verpachtet. Die Frau führte genau Buch, wie merkur.de schreibt. Vom 8. Juni bis 20. Juli weideten fünf Kühe mit vier Glocken, vom 21. September bis 22. Oktober waren es acht Kühe mit sechs Glocken.  Ihr Anwalt sagte vor Gericht: «Niemand braucht im Flachland Kuhglocken. Haben Sie schon mal in Holland eine Kuhglocke gesehen?»

 

Die Bäuerin konnte die rund 1,2 Hektare grosse Weide im Jahr 2014 von der Gemeinde Holzkirchen pachten. Der Kläger kaufte das Haus angrenzend an das Grundstück der Gemeinde aber bereits im Jahr 2011 und baute es um. Dass bis 2014 keine Kühe auf der Wiese weideten, hat der Hausbesitzer in die Klage gegen den Verpächter aufgenommen. Die Landwirtin besitzt rund 40 Milchkühe.

 

Das Landgericht wies die Klage aber ab, berichtet die «Süddeutsche Zeitung». Der Klägerin stehe kein Anspruch zu. Sie sei nicht Eigentümerin des Grundstücks und damit des Hauses. Zudem äusserte das Gericht Bedenken, ob die von der Frau vorgebrachte Belästigung wesentlich sei. Und auch an der von ihr vorgebrachten «Ortsunüblichkeit» der Weidenutzung zweifelten die Richter.

Rechtsstreit geht weiter

In einer Verhandlung vor gut einem Jahr sagte ein Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes, dass gerade im Alpenvorland und im Alpenraum Kuhglocken verbreitet sind. «Die Kuhglocke ist nicht erst seit Jahrzehnten, sondern schon seit Jahrhunderten gelebte Praxis», sagte der Vertreter des Verbandes damals. 

Doch der Rechtsstreit findet vorerst kein Ende, obwohl der Ehemann mit seiner Klage wegen den Kuhglocken ebenfalls vor dem Landesgericht gescheitert ist. Die Richter bezogen sich auf den oben genannten Vergleich mit dem Mindestabstand von 20 Meter. Der Ehemann hat das Urteil an das Oberlandesgericht München weitergezogen. Ob auch die Frau vor das Oberlandesgericht zieht, ist noch offen.

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