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Kuhtrainer kann teuer werden

Nun sind die Kontrolleure wieder in den Ställen unterwegs. Dieses Jahr nehmen sie die Kuhtrainer-Netzgeräte genau unter die Lupe. Wer kein bewilligtes Modell hat, wird sanktioniert. Es könnte viele treffen.

 

 

Nun sind die Kontrolleure wieder in den Ställen unterwegs. Dieses Jahr nehmen sie die Kuhtrainer-Netzgeräte genau unter die Lupe. Wer kein bewilligtes Modell hat, wird sanktioniert. Es könnte viele treffen.

Seit September 2013 dürfen elektrische Kuhtrainer nur noch mit Netzgeräten betrieben werden, die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Bewilligung erhalten haben. «Das wissen viele Bauern nicht», glaubt ein IP-Kontrolleur aus dem Kanton Bern, der nicht namentlich erwähnt werden möchte.

Nicht bewilligtes Gerät sofort herausreissen

«Ich vermute, dass  in 20 Prozent aller Anbindeställe noch alte, verbotene Geräte im Einsatz sind.» Das sind eine ganze Menge, denn trotz Laufstall-Trend werden die Kühe gemäss Schätzungen des Kontrolleurs im Berner Oberland in 90 Prozent aller Ställe, im Talgebiet in 70 Prozent aller Ställe noch angebunden gehalten.

In vielen Kantonen, auch im Bernbiet, laufen derzeit die ÖLN- und Biokontrollen – vielerorts wohl mit besonderem Augenmerk auf die abgelaufenen Übergangsfristen. Der Kontrolleur rät deshalb: «Wer ein nicht bewilligtes Gerät betreibt, soll es sofort herausreissen und den Kuhtrainer nicht mehr betreiben. Kurzfristig einen Ersatz aufzutreiben, dürfte schwierig werden, denn für bewilligte Geräte gibt es lange Lieferfristen.»

Busse und Beitragskürzung

Wer mit einem nicht bewilligten Gerät erwischt wird, dem werden die Direktzahlungen gekürzt. Gemäss Sanktionsschema der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz bewegen sich die Abzüge zwischen 200 Franken pro Betrieb und 100 Franken pro Grossviehheinheit. Dazu werden die Raus-Beiträge gekürzt.

Auch im Kanton St.Gallen laufen jetzt die Kontrollen an. Sie werden teilweise  unangemeldet durchgeführt. In seinem Kanton gebe es noch viele ältere  Anbindeställe, weiss Roman Steiger vom Kontrolldienst KUT. Er kann aber nicht abschätzen, wie viele Kuhtrainer nicht konform sind: «Wir haben 2013 immer wieder darauf hingewiesen, dass die Vorschriften ändern.» Trotzdem gebe es sicher noch Bauern, die nicht gehandelt hätten. Die im Kanton Bern genannte Zahl von 20 Prozent nicht bewilligter Netzgeräte ist in seinen Augen aber zu hoch.

Peter Zbinden vom Bundesamt für Landwirtschaft schätzt, dass schweizweit 5 Prozent der Netzgeräte den Anforderungen nicht  genügen. Regional könne der Anteil höher liegen. Er schliesst sich dem Rat des IP-Kontrolleurs an: «Lieber kein Netzgerät als ein verbotenes.» Zbinden weist darauf hin, dass es für die erwähnte Tierschutzbestimmung eine fünfjährige Übergangsfrist gab.

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