Eine Kunstgalerie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes-Frites 2000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberlandes-gericht München entschied am Donnerstag, dass die Galerie ihre Aufbewahrungs-pflicht verletzt hat.
Zwar befasste sich das Gericht nicht mit der Frage, ob die Fritten, die 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens «Pommes d’or» dienten, selbst Kunst waren. Aber sie hätten nachweislich einen wirtschaftlichen Wert: Eine Zeugin habe glaubhaft versichert, dass sie die Fritten gerne für 2500 Euro gekauft hätte.