Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) will die maximale Lagerdauer von Milch auf dem Hof aus der Verordnung streichen. Die Schweizer Milchproduzenten lehnen diesen Vorschlag entschieden ab. Schweizer Milch sei qualitativ top. Deren Frische müsse immer garantiert sein.
Die Lagerdauer des ersten Gemelks bis zum Abtransport ist bisher auf 48 Stunden limitiert. Das BLV möchte das in der Verordnung über die Hygiene bei der Milchproduktion ändern.
«Der geltende Artikel 14 Absatz 6 fordert, dass das erste Gemelk bis zum Abtransport in den Verarbeitungsbetrieb höchstens 48 Stunden gelagert werden darf. Aufgrund geringer Produktionsmengen, häufig sehr weiten Distanzen zum nächsten Schaf- oder Ziegenmilchverarbeitungsbetrieb und einer teilweise fehlenden regelmässigen Abholung kann diese Bestimmung von kleineren Produzentinnen und Produzenten von Schaf- und Ziegenmilch oft nicht eingehalten werden», heisst es in den Erläuterungen des BLV.
Gemäss Artikel 3 Absatz 1 der Milchprüfungsverordnung vom 20. Oktober 2010 sind die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten für die hygienische Milchproduktion verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass die Vorschriften über die Hygiene (inkl. Anforderungen an die Milch) eingehalten und die eingesetzten Mittel und Hilfsstoffe bestimmungsgemäss verwendet werden.
«Sofern die Milchproduzenten die Lebensmittelsicherheit und Qualität der Milch mit anderen Massnahmen sicherstellen können, soll neu eine Lagerung des ersten Gemelks bis zum Abtransport in den Verarbeitungsbetrieb von mehr als 48 Stunden zulässig sein», so das BLV.
Die Schweizer Milchproduzenten (SMP) sind mit diesem Änderungsvorschlag nicht einverstanden. «Wenn die maximale Lagerzeit der Milch auf dem Hof von 48 Stunden aufgehoben wird, wird der Schweizer Milch ein Verkaufsargument genommen», schreiben die SMP. Zudem hätte das enorme Auswirkungen auf die Investitionen auf den Milchproduktionsbetrieben.
Zwar könnten mit der Milchsammlung alle drei Tage Transportkilometer reduziert werden, es fallen aber auf den Betrieben höhere Kühlkosten und Kosten wegen zusätzlichen Beanstandungen bei der Milchprüfung an, halten die SMP fest.