Im Umweltbereich hat der Bundesrat ein Verordnungspaket verabschiedet. Waldeigentümerinnen und -eigentümer sowie Sägereien werden in Zukunft im Wald Lagerplätze für Rundholz errichten können.
Die Lager müssen der regionalen Bewirtschaftung des Waldes dienen. Mit der Annahme der Motion der Umweltkommission des Ständerats «Umsetzung der Waldpolitik 2020. Erleichterung bei der Rundholzlagerung» erhielt der Bundesrat den Auftrag, dafür die rechtlichen Voraussetzungen in der Waldverordnung zu schaffen.
Für die Bewilligung eines Rundholzlagers müssen die bestehenden Voraussetzungen für forstliche Bauten und Anlagen erfüllt sein. Solche Lager unterliegen den gleichen Umweltschutzvorschriften wie das gesamte Waldareal. Die revidierte Waldverordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
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killer Nr.1 .Aber zum Glück sind es immer die anderen!