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In einem Schreiben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit (BLV), das der Zeitung vorliege, werde festgehalten, dass Mikrofilter eine Porengrösse von mindestens 0,8 Mikrometer aufweisen müssten. Filter mit kleineren Poren könnten demnach die Mikrobiologie des Wassers verändern, was gegen europäisches Recht verstosse, das auch in der Schweiz gelte.
Das BLV habe erklärt, 2024 seien bei 14 von rund 20 Mineralwasserproduzenten Filter mit geringerer Porengrösse im Einsatz gewesen. Der Branchenverband SMS habe von einer Benachteiligung einheimischer Abfüller gesprochen, weil etwa Belgien oder Spanien kleinere Filter erlauben würden, sofern sich die Zusammensetzung des Wassers nicht verändere.