Der Rückzug der Landschaftsinitiative sei heute definitiv geworden, schreibt der Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» in einer Medienmitteilung. Denn das teilrevidierte Raumplanungsgesetz RPG 2 könne jetzt in Kraft treten. Am heutigen 15. Februar sei die Referendumsfrist des RPG 2 ungenutzt abgelaufen und der Rückzug der Initiative sei damit ebenfalls definitiv.
Die Trägerverbände der Initiative würden ihre Zusammenarbeit im Interesse des Landschaftsschutzes aber weiter fortsetzen, um die Umsetzung der neuen Gesetzesartikel in Bund und Kantonen genau mitzuverfolgen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Das Initiativkomitee hatte im Oktober 2023 beschlossen, die Landschaftsinitiative unter der Bedingung zurückzuziehen, dass das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG 2) angenommen wird. Wann das am 29. September 2023 vom Parlament angenommene RPG 2 in Kraft tritt, bestimmt der Bundesrat.
Dem uferlosen Bauen Grenzen gesetzt
Die 2020 eingereichte Initiative vermochte während des langen parlamentarischen Prozesses zahlreiche Bestimmungen zu beeinflussen, heisst es in der Mitteilung weiter. Insbesondere fand das übergeordnete Anliegen der Initiative, nämlich dem uferlosen Bauen ausserhalb der Bauzonen klare gesetzliche Grenzen zu setzen, Eingang ins revidierte Raumplanungsgesetz: Neu würden darin die Stabilisierung der Anzahl Gebäude im Nichtbaugebiet sowie die Stabilisierung der Bodenversiegelung in der ganzjährig bewirtschafteten Landwirtschaftszone als klare Ziele statuiert. Nur gut begründete Ausnahmen würden möglich bleiben.
Entscheidend sei nun allerdings, in welcher Art und Weise der Bund, vor allem aber die Kantone, die im Gesetz vorgesehenen Instrumente und Massnahmen anwenden. Die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes und der beiden Stabilisierungsziele sei dabei die zwingende Vorgabe.
Mitgliedsorganisationen des Trägervereins Landschaftsinitiative:
- Pro Natura
- BirdLife Schweiz
- Schweizer Heimatschutz
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
- Verkehrs-Club der Schweiz (VCS)
- Casafaire
Umsetzung unter genauer Beobachtung
Die Träger- und Partnerorganisationen der Landschaftsinitiative würden nun genau beobachten, wie die Kantone ihre Richtpläne innerhalb der gesetzten Frist von 5 Jahren mittels eines «Gesamtkonzepts» an die neuen Ziele anzupassen gedenken. Die Anforderungen daran müssen hoch sein, fordert der Trägerverein. Ein besonderes Augenmerk würden die Verbände auf die Handhabung der neuen Möglichkeit richten, ausserhalb der Bauzonen so genannte «Sonderzonen» – also eigentlich: Bauzonen im Nichtbaugebiet – einzuführen.
Die im Gesetz festgehaltenen Rahmenbedingungen zugunsten von Landschaft, Biodiversität, Siedlungsstruktur und Baukultur müsse unbedingt eingehalten werden, so der Trägerverein weiter. Auch Massnahmen wie Abbruchprämien für nicht mehr gebrauchte Gebäude, Umnutzungen alter Landwirtschaftsgebäude und Umbauten alter Hotels und Restaurants ausserhalb der Bauzonen seien im Sinne der Stabilisierungsziele und des Trennungsgrundsatzes anzuwenden.
Der Rückzug der #Landschaftsinitiative wird heute definitiv, da der Gegenvorschlag – das teilrevidierte Raumplanungsgesetz RPG 2 - in Kraft treten kann.
— Initiative paysage | Landschaftsinitiative (@landschaftsinit) February 15, 2024
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Weiterarbeit zugunsten von Landschaft und Baukultur
Als erste Etappe werde nun die Vernehmlassung der revidierten Raumplanungsverordnung erwartet, dann die Umsetzung des RPGII in den Richtplänen der Kantone. Die Träger- und Partnerorganisationen würden sich gemeinsam organisieren, um die Weiterarbeit im Bereich von Raumplanung, Landschaftsschutz und Baukultur im Sinn und Geist der Landschaftsinitiative fortzusetzen.
-> Hier können Sie im Detail den Text der Landschaftsinitiative mit dem Text des RPG2 vergleichen.
Wie es zum Rückzug kam:
In der Schweiz würden die Bauten im Nichtbaugebiet fast 40% der total bebauten Fläche ausmachen. In den letzten vier Jahren seien 23’000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazugekommen.
Die 2020 eingereichte Landschaftsinitiative verlangte, unsere Landschaften und fruchtbaren Böden gegen das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen zu schützen.
Das teilrevidierte Raumplanungsgesetz wurde als indirekter Gegenvorschlag ( Geschäft 18.077 ) zur Initiative angenommen. Das Parlament hat das RPG2 am 29. September 2023 einstimmig verabschiedet.
Da gegen das RPG2 kein Referendum ergriffen wurde, zog der Trägerverein „Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur“ die Landschaftsinitiative heute definitiv zurück.