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Landschaftsqualität - Geld für Holzbeigen und Alpaufzug

Das Landschaftsqualitätsprojekt des Kantons Bern ist in der Mitwirkung. Es basiert auf einem einfachen Punktesystem. Als Projektperimeter vorgeschlagen werden die bestehenden Planungsregionen sowie die beiden regionalen Naturpärke Chasseral und Gantrisch.

 

 

Das Landschaftsqualitätsprojekt des Kantons Bern ist in der Mitwirkung. Es basiert auf einem einfachen Punktesystem. Als Projektperimeter vorgeschlagen werden die bestehenden Planungsregionen sowie die beiden regionalen Naturpärke Chasseral und Gantrisch.

Raps- oder Sonnenblumenfelder, Freilandgemüse, Wytweiden, unbefestigte Wege, Hecken,  Stufenbewirtschaftung mit Alpaufzug, Holzzäune, Tristen oder Holzbeigen. Der vorgeschlagene  Massnahmenkatalog für die Landschaftsqualitätsbeiträge im Kanton Bern ist lang und vielseitig (siehe Kasten). Es ist ein kantonaler Katalog; wie viele Punkte es in welcher Region für welche Massnahme geben soll, kann in der Mitwirkung angegeben werden. Diese läuft noch bis am 31.  Mai. Auf dem Verteiler sind die Lobag, die regionalen Bauernorganisationen und die «Bärner  Bio Buure». Zur Stellungnahme eingeladen sind auch Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz und   WWF. 

Punkte wie bei IP-Suisse

Der Berner Lösungsvorschlag orientiert sich am IP-Suisse-Punktesystem für ökologische Leistungen in der Landwirtschaft. Dieses habe sich in der Praxis bewährt und habe bei den Bewirtschaftern eine hohe Akzeptanz, heisst es in den Unterlagen. Mindestens drei unterschiedliche Massnahmen sollen nötig sein.  Damit kleine und grosse Betriebe möglichst die gleiche Chance auf Landschaftsqualitätsbeiträge haben, soll die erreichte Punktezahl durch die landwirtschaftliche Nutzfläche des Betriebes geteilt werden. Je dichter die Massnahmen ausfallen, desto höher soll der Beitrag sein.

Als Projektperimeter vorgeschlagen werden  die bestehenden Planungsregionen sowie die beiden regionalen Naturpärke Chasseral und Gantrisch. Die Planungsregionen sind Oberland-Ost, Kandertal, Obersimmental-Saanenland, Thun, Bern-Mittelland, Emmental, Oberaargau, Seeland Biel/Bienne und Grenchen-Büren. Innerhalb der Planungsregionen werden noch einmal verschiedene Landschaftstypen unterschieden.

50% müssen mitmachen

Das vorliegende Umsetzungskonzept wurde  von einer Arbeitsgruppe mit Daniel Lehmann (Lobag),  Bänz Moser (IP-Ring Beratung/Inforama),  Flurin Baumann (AGR), Daniel Fasching, Urs Känzig, Nathalie Gysel (LANAT) erarbeitet. Nach Gesprächen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und der Agridea musste der ursprünglich stark von oben nach unten ausgerichtete und sehr effizient umsetzbare Ansatz teilweise aufgegeben werden. Eine zusätzliche Projektebene mussten eingebaut und die Massnahmen stärker regionalisiert werden.

Übernommen werden musste auch die Bedingung, dass pro Projektperimeter die Hälfte der Bewirtschafter teilnehmen müssen, damit es Beiträge geben kann. Der Kanton Bern möchte diese Mindestbeteiligung aber aus den BLW-Vorgaben streichen. Auch der Mindestumfang an Leistungen (10% der Betriebsfläche oder mind. 2000 Fr. Beiträge) ist dem Kanton ein Dorn im Auge. Das klare Ziel ist, im Jahr 2014 im Kanton Bern Landschaftsqualitätsbeiträge auszulösen.

 

Die geplanten Massnahmen

Alleen/Baumreihen (ab 50 m Länge); Hangackerbau (weniger als 10 Aren pro Acker, 1 bis 2 Jahre Ackerbau während 6 Jahren); Holz-/Heutristen (sollen mind. 100 Tage stehen); standortgerechte Einzelbäume; Hochstamm-Feldobstbau (mind. 20 Bäume); Stufenbewirtschaftung (Tal- und Berggebiet, Produktion Alpkäse, Alpaufzug und -abzug); Wässermatten (mind. 3 Wässerungen); Wildheuflächen (›25 Aren); Wytweiden (Erhalten des bestehenden Bestockungsgrades); kleine Ackerflächen (‹1 Hektare); vielfältige Fruchtfolge (mind. 1 blühende Kultur oder Zwischenkultur); Anteil blühender Kulturen (Raps, Sonnenblumen oder andere; ›50 Aren); Holzbeigen (mind. 4 m, 2 Jahre lang); Weideinfrastrukturen aus Holz oder Stein (mind. 100 m); Freiland Gemüse-/Beerenanbau (mind. 10 Aren); Trockenmauern (Länge  mind. 20 m); Hecken, Feld- und Ufergehölze (mind. 50 m); Anteil aufgewerteter Waldrand angrenzend an LN (mind. 100 m); Tümpel/Teiche (einzelnes Element mind.  0,5 Aren);  Wiesenbäche/-gräben (mind. 50 m); unbefestigte Wege (mind. 250 m).

 

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