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Landschaftsqualitäts-beiträge: BLW stellt erste Regeln auf

Das BLW hat einen Entwurf der Richtlinie für Landschaftsqualitätsbeiträge veröffentlicht. Dieser berücksichtigt Erfahrungen aus Pilotprojekten. Jetzt kommt aus, ob die kantonalen Projekte die Anforderungen erfüllen.

Daniel Etter |

 

 

Das BLW hat einen Entwurf der Richtlinie für Landschaftsqualitätsbeiträge veröffentlicht. Dieser berücksichtigt Erfahrungen aus Pilotprojekten. Jetzt kommt aus, ob die kantonalen Projekte die Anforderungen erfüllen.

Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) gelten weder ökologische noch produktionsorientierte Leistungen ab. Dennoch wurde das neue, noch sehr ungreifbare Direktzahlungsinstrument von den Räten angenommen. Dies trotz bäuerlichem Widerstand.

Erster Entwurf veröffentlicht

Wie der Beitragstyp aussehen wird, konnte bis anhin nur anhand der vier Pilotprojekte des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) erahnt werden. Standorte der Pilotprojekte sind die Freiberge im Jura, die Orbe-Ebene im Waadtland, die trockene Berglandschaft im Unterengadin und das Limmattal im Kanton Aargau.

Im Wissen, dass die AP 2017 schon in weniger als einem Jahr greift, sind die Kantone daran, individuelle Projekte auszuarbeiten. Schliesslich wollen sie es ihren Bauern ermöglichen, die LQB geltend zu machen. Bislang konnten sie sich noch an keine Richtlinien halten. Jetzt sind sie da. Das BLW veröffentlichte letzte Woche einen ersten Entwurf.

Keine Beiträge für Brätlistelle

Darin zielt das BLW nach wie vor auf kleinräumige Projekte mit einer lokalen Trägerschaft ab. Jedoch kann der Kanton auch die Trägerschaft übernehmen, so denn keine andere gebildet werden kann. Zudem will das Amt neu auch grössere Projekte etwa für kleine Kantone, Bezirke oder ganze Talschaften zulassen. Die Erarbeitung eines einzigen Projektes in mittleren bis grossen landschaftlich vielfältigen Kantonen bleibt  jedoch ausgeschlossen.

Zudem scheint es, als sähe das BLW keine Beiträge für Brätlistellen und Co. vor. Im Entwurf steht nämlich, dass Massnahmen ohne direkten Bezug zu landwirtschaftlicher Nutzung nicht unterstützt würden.

Problem der Finanzierung

Ein weit fortgeschrittenes Projekt ist jenes des Kantons Bern. Je nach Region sollen die Bauern für verschiedene Leistungen Punkte kriegen. Beim Erreichen einer minimalen Punktzahl sollen LQB-Bezüge möglich sein. Trotz der Projektgrösse ist Lobag-Geschäftsführer Andreas Wyss überzeugt, dass das Punktesystem den Anforderungen des BLW entspricht. Für Wyss ist es sehr wichtig, dass es jedem Bauern möglich ist, an diesem Programm teilzunehmen, wenn er das will. Dies dürfe nicht abhängig von Standort oder Vorhandensein einer lokalen Trägerschaft gemacht werden.

Ein Problem bei den LQB ist die Finanzierung. Nach wie vor besteht zwischen Stände- und Nationalrat eine Differenz darüber, wie viel die Kantone zu den LQB beitragen müssen. Zudem kann man davon ausgehen, dass, wenn flächendeckend Projekte ausgearbeitet werden, die Teilnahme gross sein wird. Dies wird aber den Budgetrahmen voraussichtlich sprengen.

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