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Landtechnik: Bürokratie für Hersteller reduzieren

Europaparlament und Rat haben sich im Trilog auf europäische Sicherheitsstandards für mobiles Arbeitsgerät geeinigt, dass nur gelegentlich öffentliche Straßen benutzt. Betroffen sind davon Geräte wie Bagger, Traktoren oder Kräne. Bislang waren die Strassensicherheitsstandards national geregelt. Teil der Einigung ist eine elfjährige Übergangszeit.

AgE |

Das Europaparlament und der Rat haben sich auf gemeinsame Verkehrssicherheitsstandards für die Zulassung von Arbeits- und Landmaschinen geeinigt. Die Regeln für Maschinen wie Kräne, Bagger oder Erntemaschinen, die nur im Ausnahmefall öffentliche Strassen benutzten, würden harmonisiert, teilte das EU-Parlament mit.

Bislang waren sicherheitsrelevante Standards wie beim Sichtfeld, der Beleuchtung oder der Lenkung national geregelt. Diese «Fragmentierung» des gemeinsamen Marktes für Arbeitsmaschinen in der EU werde nun beseitigt, erklärte Parlaments-Berichterstatter Tom Vandenkendelaere von der Europäischen Volkspartei (EVP). Durch die gemeinsamen Regeln werde der bürokratische Aufwand für Maschinenhersteller reduziert , wovon auch deren Kunden profitieren würden, so der EVP-Politiker.

Mit der EU-einheitlichen Regulierung wird eine neue Registrierungskategorie U für mobiles Arbeitsgerät geschaffen. Die Vorgaben betreffen Maschinen mit bis zu drei Sitzen und einer Fahrgeschwindigkeit von mindestens sechs und maximal 40 km/h. Teil der Einigung ist auch ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten über fehlerhafte Bauteile. Verständigt hat man sich auf eine insgesamt elfjährige Übergangszeit, währenddessen die Hersteller noch zwischen der europäischen Zertifizierung oder den jeweiligen nationalen Regelungen wählen können. 

 

 

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