Absage ist Herausforderung

Der Bundesrat hat am Freitag wegen des Coronavirus alle öffentlichen Grossveranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmern verboten. Innerhalb wenigen Stunden mussten die Agrimesse abgebrochen werden. Für die Messeleitung bleibt die Absage eine Herausforderung.

Der Bundesrat hat am Freitag wegen des Coronavirus alle öffentlichen Grossveranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmern verboten. Innerhalb wenigen Stunden mussten die Agrimesse abgebrochen werden. Für die Messeleitung bleibt die Absage eine Herausforderung.

«Gemäss heutigem Beschluss des Bundesrates schliessen wir die diesjährige AgriMesse bereits um 14.00 Uhr». Diese Lautsprecherdurchsage hat am Freitagmittag für ein abruptes Ende der 20. Agrimesse in Thun gesorgt.

Ein wenige Stunden zuvor einberufener Krisenstab hat die Absage besprochen und schliessloch reibungslos sichergestellt. «Dank dem Beitrag aller Beteiligten können die Verantwortlichen festhalten, dass alles sehr geordnet und ohne Zwischenfall abgelaufen ist – darüber sind wir sehr froh», teilt die Messeleitung am Montag mit.

Dennoch habe der Entscheid und die sofortige Schliessung Betroffenheit ausgelöst. Aussteller und Besucher hätten für die Massnahme Verständnis gezeigt. «Für das Messe-Team und den Vorstand der Schweizerischen Agrotechnischen Vereinigung (SAV) war und bleibt diese Ausnahmesituation eine grosse Herausforderung», heisst es weiter. 

Die Absage hat finanzielle Auswirkungen. Wie hoch die Einbussen ausfallen und ob Aussteller Geld zurückerstattet erhalten, wird abgeklärt. «Wir sind mit Hochdruck daran die Geschehnisse aufzuarbeiten, um rasch Klarheit für alle zu schaffen», schreibt die Messeleitung. Die 21. Ausgabe der Agrimesse soll vom 4. bis 7. März 2021 auf dem Messegelände der Thun-Expo stattfinden.

Der Bundesrat hat wegen des grassierenden Coronavirus alle öffentlichen Grossveranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern verboten. Das Verbot gilt laut dem Departement des Innern vorerst bis zum 15. März und wurde aufgrund der besonderen Lage verhängt. Grund für das Verbot ist der Schutz der Bevölkerung. Diese habe oberste Priorität, sagte der Bundesrat.

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