Der Bundesrat will sicherstellen, dass neue Fahrzeuge über die aktuellsten Sicherheitssysteme verfügen. Die vorgeschriebenen Fahrassistenz-Systeme dienen zum Beispiel zum Warnen vor Müdigkeit und vor Ablenkungen, aber auch für automatische Notbremsungen bei Gefahren. Sie helfen aber auch beim Rückwärtsfahren und Abbiegen. Persönliche Daten blieben geschützt, hält der Bundesrat in seiner Mitteilung fest. Die Verordnungsänderungen seien mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt.
Ebenfalls ab 1. April vorgeschriebene verbesserte Karosserie-Elemente sollen dafür sorgen, dass bei Unfällen der Aufprall weniger hart ist. Das soll Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer besser schützen.
Chauffeure von Lastwagen und Bussen müssen zudem ein besseres Sichtfeld haben, damit sie sehen können, ob direkt neben oder vor ihrem Fahrzeug jemand steht. Reisecars und Busse müssen zudem in Sachen Überrollschutz und Brandschutz höhere Anforderungen erfüllen.
Weitere vom Bundesrat beschlossene Verordnungsanpassungen haben die kantonalen Vollzugsbehörden oder von Branchenorganisationen vorgeschlagen. Es sind zum Beispiel Erleichterungen beim Umbau auf Elektroantrieb oder Erleichterungen bei der Nachprüfung von nicht vom Hersteller genehmigten Zubehörfelgen.
Wahrscheinlich ist es schon sinnvoll, dass bei denen, die diese Verordnung gemacht haben, jedwede Sicherheitseinrichtung eingebaut wird. Man könnte aber auch diesen Personen einen Drehblinker aufs Dach pappen, damit die normale Bevölkerung vor ihren Fahrkünsten gewarnt werden.
Oder etwas grösseres wie ein Lastenfahrad sollten sie nicht bewegen dürfen.
Irgendwann müssen wir Helme und Schutzanzüge anziehen, wenn wir eine Treppe steigen müssen, wir könnten ja fallen und uns das Genick brechen!
Sicherheit wird immer mehr übertrieben und vor allem immer gelogen, hier geht es ganz klar um Überwachung und nichts Anderes!