Der Kauf von Maschinen und Verfahren, die zur Erreichung der Umweltziele beitragen, sollen mit À-fonds-perdu-Beiträgen und Investitionskrediten unterstützt werden können. – FiBL
Bäuerinnen und Bauern sollen sich mit À-fonds-perdu-Beiträgen des Bundes umweltschonende landwirtschaftliche Maschinen anschaffen dürfen. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er hat eine entsprechende Motion angenommen.
Der Entscheid für den Vorstoss fiel mit 31 zu 7 Stimmen. Motionär Werner Salzmann (SVP/BE) gab erfolgreich zu bedenken, dass heute viele Betriebe nicht in der Lage seien, sich mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen auszurüsten, weil diese zu teuer seien.
Mindestnutzungsschwelle
Deshalb solle das Landwirtschaftsgesetz angepasst werden, sodass der Kauf von Maschinen und Verfahren, die zur Erreichung der Umweltziele beitragen, mit À-fonds-perdu-Beiträgen und Investitionskrediten unterstützt werden können. Bestimmungen zur Vermeidung einer Überausstattung und zur Erreichung einer Mindestnutzungsschwelle sind gemäss Motionstext vorzusehen.
Derzeit sieht das Landwirtschaftsgesetz die Möglichkeit nicht vor, Maschinen und Verfahren über À-fonds-perdu-Beiträgen zu unterstützen. Bei der Verordnung über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) fallen die Maschinen nicht unter den Begriff einer Anlage. «Nur der gemeinsame Kauf von Maschinen ermöglicht es, in den Genuss von Investitionskrediten zu kommen», hält Salzmann in seinem Vorstoss fest.
Mit neuer Technik Umweltziele erreichen
«Die Technik und die neuen Technologien, aber auch gewisse Arbeitsverfahren können signifikant zur Erreichung der Umweltschutzziele beitragen, sei dies bezüglich der Reduktion der Risiken der Pflanzenschutzmittel, der Reduktion der Nährstoffverluste, des Bodenschutzes oder der Senkung der Treibhausgasemissionen», begründete Salzmann seinen Vorstoss.
Der Bund würde die Entwicklung von Techniken und Verfahren fördern, die noch wenig verbreitet sind, so Salzmann weiter. «Auf diesem Weg würde die Technik eine konstante Wirkung entfalten», hält er fest.
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab und machte insbesondere formelle Gründe geltend. So sei die Frage im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik zu behandeln, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Das Parlament hatte beschlossen, diese Vorlage zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht vorgelegt hat.