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Landwirt von Zahlungspflicht befreit - Churer Bischof will «Ewiges Licht» bezahlen

Das Kantonsgericht Glarus hat einen Bauern aus Schänis SG von einer 655 Jahre alten Verpflichtung befreit, für den Unterhalt des Ewigen Lichts in der katholischen Kirche Näfels GL zu zahlen. Nun will der Churer Bischof Vitus Huonder die Kosten übernehmen.

 

Das Kantonsgericht Glarus hat einen Bauern aus Schänis SG von einer 655 Jahre alten Verpflichtung befreit, für den Unterhalt des Ewigen Lichts in der katholischen Kirche Näfels GL zu zahlen. Nun will der Churer Bischof Vitus Huonder die Kosten übernehmen.

Huonder hatte sein Angebot schon Mitte Dezember gemacht. Der Bischof habe damals verhindern wollen, dass der Streit zwischen dem Landwirt und der römisch-katholischen Kirchgemeinde Näfels eskaliere und es Sieger und Besiegte gebe, sagte Bistumssprecher Giuseppe Gracia am Dienstag der Nachrichtenagentur sda.

Näfels hat Angebot noch nicht angenommen

Auch jetzt, da mit dem am Montag publizierten Urteil das Befürchtete eingetreten sei, bestehe das Angebot weiter, erklärte Gracia. Unklar ist, ob die Näfelser Kirchgemeinde, die gegen den Landwirt klagte, auf das Angebot eingehen wird.

Kirchenpräsidentin Daniela Gallati konnte für eine Stellungnahme nicht erreicht werden. Gegenüber Medien hatte die Kirchgemeinde wiederholt betont, dass es beim Streit nicht um die bescheidenen Kosten des Ewigen Lichts von gerademal 70 Franken im Jahr gehe, sondern um die Erhaltung eines alten Rechts.

Sühne für einen Mord

Die umstrittene Verpflichtung geht auf das Jahr 1357 zurück. Damals hatte ein Konrad Müller aus Niederurnen GL angeblich einen Heinrich Stucki getötet.

Für das «Seelenheil» des Verstorbenen und um sich der Rache seiner Familie zu entziehen, stiftete der mutmassliche Mörder der Pfarrkirche Mollis GL ein Ewiges Licht. Sollte er seiner «ewigdauernden» Verpflichtung nicht nachkommen, so würden seine Grundstücke an die Pfarrei verfallen.

Die jeweiligen Besitzer der mit der «ewigen Satzung» belegten Grundstücke erfüllten ihre Verpflichtung während der folgenden Jahrhunderte. Zuerst lieferten sie das Nussöl für das Licht, später beglichen sie die Kosten dafür.

Näfels will Urteil nicht weiterziehen

Im Zug der Reformation ging das Ewige Licht von Mollis über an die Pfarrei Näfels. 2010 wollte die römisch-katholische Kirchgemeinde Näfels die Jahrhunderte alte Unterhaltspflicht ins Grundbuch eintragen. Dagegen wehrte sich der betroffene Landwirt, worauf die Kirchgemeinde Klage erhob.

Das Kantonsgericht Glarus gab dem Bauern nun recht und wies die Klage ab. Nach Angaben der Tageszeitung «Die Südostschweiz» will die Kirchgemeinde das Urteil nicht weiterziehen.

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