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Landwirt zieht vor Bundesgericht

Für Weihnachtsbäume gibt es keine Direktzahlungen. Paul Wälchli aus Oschwand BE zog deswegen vors Bundesverwaltungsgericht. Nachdem dieses im vergangenen Juli gegen ihn entschieden hat, zieht er das Urteil weiter ans Bundesgericht. Im Interview erklärt er, weshalb es für Weihnachtsbäume Direktzahlungen geben sollte.

Jonas Ingold, lid |

 

 

Für Weihnachtsbäume gibt es keine Direktzahlungen. Paul Wälchli aus Oschwand BE zog deswegen vors Bundesverwaltungsgericht. Nachdem dieses im vergangenen Juli gegen ihn entschieden hat, zieht er das Urteil weiter ans Bundesgericht. Im Interview erklärt er, weshalb es für Weihnachtsbäume Direktzahlungen geben sollte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli gegen Sie entschieden. Weshalb sind Sie mit dem Urteil nicht einverstanden und ziehen es ans Bundesgericht weiter?  
Paul Wälchli: Wir sind mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sofern nicht einverstanden, als das Urteil uns überhaupt nicht objektiv scheint. Es wurde nicht konkret auf unser Anliegen eingegangen und es wurde kaum begründet, warum der Entscheid negativ ausfiel.   

Weshalb sollten für Weihnachtsbäume Versorgungssicherheitsbeiträge bezahlt werden?  
Es geht uns hierbei auch um die Gleichbehandlung mit anderen Spezialkulturen. Es wurde uns mitgeteilt, dass wir für den Anbau von Weihnachtsbäumen nur "weihnachtsbaumspezifische" Maschinen einsetzen würden und die Fläche auf der die Bäume angebaut werden, für die Nahrungsmittelproduktion verloren seien. Auch wurde uns vorgeworfen, wir würden nicht über das nötige Know-How verfügen, um zum Beispiel Getreide anzubauen. 

Sind die Flächen denn nicht verloren?
Dass diese verloren sind, stimmt nun wirklich nicht. Sobald man mit einem Forstmulcher die Weihnachtsbäume gerodet hat, eignet sich die Parzelle wieder für jede andere Kultur. Es ist uns bewusst, dass wir für die Pflanzung der Bäume eine andere Maschine benötigen als ein Kartoffelbauer. Dieser kann aber auch nicht Kartoffeln mit einer Sämaschine pflanzen, es ist immer eine angepasste Mechanisierung erforderlich. Die Bodenbearbeitung bis zum Schritt der Neubepflanzung ist aber mit jeder anderen Kultur zu vergleichen und erfordert die gleichen Maschinen und dasselbe Fachwissen. Ein Grossteil der Weihnachtsbaumproduzenten ist in erster Linie ohnehin Landwirt und betreibt den Weihnachtsbaumanbau als zusätzliches Standbein auf dem Betrieb.   

Aber Weihnachtsbäume sind kein Nahrungsmittel?  
Dass Weihnachtsbäume nicht Nahrungsmittel sind ist richtig, aber es werden auch Versorgungsicherheitsbeiträge für Tabak bezahlt, der sicher auch nicht in erster Linie ein Nahrungsmittel ist. Für den Rebbau trifft dies ebenfalls zu. Hier wird auch nur ein kleiner Teil gegessen, der Rest landet in der Flasche. In unsere Weihnachtsbaumplantage weiden von April bis November Shropshire-Schafe und bekämpfen so das Gras. Diese liefern dann mindestens Fleisch und Wolle. Hier ist eine Nahrungsmittelproduktion vorhanden, die nicht unterstützt wird.   

Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein?  
Es ist sehr schwierig hier eine Prognose zu treffen, das wird auch vor unserer Anwältin so angesehen. Sie als Juristin ist der Meinung, dass wir mit unseren Argumenten gut dastehen. Wir hoffen natürlich auf einen Entscheid zu unseren Gunsten, sind aber auch auf das Gegenteil vorbereitet.   

Sollte auch das Bundesgericht gegen Sie entscheiden, welche Konsequenzen hätte dies für Sie als Weihnachtsbaumproduzent?  

Nach all den Mühen und der langen Verhandlung wäre ein solcher Entscheid sehr enttäuschend. Nicht nur für uns, sondern für jeden Weihnachtsbaumproduzenten in der Schweiz. Es würde zeigen, dass es eben doch nicht gefördert wird, wenn man sich als Landwirt eine Nische sucht, sondern man danach eher noch benachteiligt wird. Trotzdem würden wir den Anbau von Weihnachtsbäumen sicher nicht aufgeben, da wir nun schon vier Jahre ohne Direktzahlungen leben müssen. Es würde uns den Anbau jedoch vereinfachen, wenn wir wieder diese wieder erhalten würden.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hielt in seinem im Juli bekanntgemachten Entscheid fest, der Bauer könne mit seinem Vergleich zum Tabak keinen Vorteil für sich ableiten. Vielmehr zeige er mit seinen Argumenten auf, dass Tabakbauer ebenfalls nicht in den Genuss von Direktzahlungen kommen sollten.

Die Verordnung über die Direktzahlungen sieht explizit vor, dass Christbaum-Kulturen zu keinen Direktzahlungen berechtigen. Dies geht aus dem aktuellen Entscheid hervor. Die ungleiche Behandlung der beiden Produkte Tabak und Weihnachtsbaum verstosse nicht gegen übergeordnetes Recht, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Zudem sei der Entschluss, Tabak zu subventionieren, von der Politik gefällt worden. sda

 

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