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Landwirte haben das Nachsehen

Im 25. Hauptgutachten «Wettbewerb 2024» hat die deutsche Monopolkommission Machtverschiebungen innerhalb der Lebensmittelversorgungsketten identifiziert. Demnach hat eine Margenverschiebung zulasten der Landwirte und zum Vorteil von Herstellern und des Detailhandels stattgefunden

Im deutschen Detailhandel wird laut Gutachten eine Nichtweitergabe von Kostensenkungen festgestellt, die ein Hinweis für oligopolistisches Verhalten darstellt.

Der Kommissionsvorsitzende Jürgen Kühling warnte indes vor vorschnellen politischen Massnahmen, wie einer Ausweitung des Agrarorganisations- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG). In den vergangenen Jahren eingeführte Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsposition der Erzeuger seien ohne nachhaltige Wirkung geblieben. 

Aufgrund der inneren Komplexität verschiedener Lieferketten im Lebensmittelsektor seien die aktuellen Befunde noch nicht hinreichend, «um auf dieser Basis wirksame Politikmassnahmen vorzunehmen», heisst es im Gutachten. Die Situation müsse daher genauer untersucht werden. Das will die Monopolkommission in einem nächsten Schritt tun. Kühling brachte auch eine Sektoruntersuchung ins Spiel, die das Gremium dem deutschen Bundeskartellamt vorschlagen werde.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüsste die klare Empfehlung der Monopolkommission, auf staatliche Eingriffe in die Lebensmittellieferkette zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) forderte hingegen einen zügigen Abbau unfairer Handelspraktiken durch eine Novellierung des AgrarOLkG. «Der Lieferantenschutz in der Lebensmittellieferkette muss unverzüglich verbessert werden», betonte der stellvertretende BVE-Hauptgeschäftsführer Peter Feller.

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