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Landwirtschaft: EU verlängert vereinfachte Staatshilfen

Die EU-Kommission hat die vereinfachten Bestimmungen für finanzielle Unterstützung zur Krisenbewältigung in der Landwirtschaft und Fischerei um sechse Monate verlängert. Damit wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Landwirten bis Ende Dezember bei Bedarf weiterhin bestimmte Beihilfen zu gewähren, teilte die EU-Kommission am Donnerstag laut APA mit.

aiz |

So könne Unternehmen, die von der Krise oder Sanktionen betroffen sind, jeweils bis zu 280’000 Euro (273’000 Fr.) zur Verfügung gestellt werden. Andere Bereiche der vereinfachten Staatshilferegeln sollen aber wie geplant früher auslaufen. Dazu zählen etwa Kompensationen für hohe Energiepreise.

Wenn der Staat ein Unternehmen etwa mit Geld oder Steuervorteilen unterstützen will, gelten in der EU eigentlich sehr strenge Regeln. Das soll verhindern, dass der Wettbewerb verzerrt wird, indem beispielsweise ein EU-Land durch seine Hilfe an ein Unternehmen einen Konkurrenten aus einem anderen Land aus dem Markt drängt.

Die Regeln zur einfacheren Staatshilfe waren eingeführt worden, um die Folgen von Russlands Krieg gegen die Ukraine abzufedern. Eine direkte Auswirkung des Krieges waren beispielsweise fehlenden Erntehelfer. Indirekt wirkten die Sanktionen der EU gegen Russland. «Sie belasten auch die EU-Wirtschaft und werden dies auch in den kommenden Monaten tun», sagte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager beim Beschluss der Regeln im März 2022.

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