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Landwirtschaft: Keine Garantiefondsbeiträge

Das Landesversorgungsgesetz wird modernisiert. Das geltende Gesetz ist noch vom Kalten Krieg geprägt. Am Dienstag hat der Ständerat die letzte Differenz bereinigt. Damit ist die Totalrevision unter Dach und Fach.

sda |

 

 

Das Landesversorgungsgesetz wird modernisiert. Das geltende Gesetz ist noch vom Kalten Krieg geprägt. Am Dienstag hat der Ständerat die letzte Differenz bereinigt. Damit ist die Totalrevision unter Dach und Fach.

Bei der Differenz ging es um Garantiefondsbeiträge. Der Nationalrat will, dass auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie auf Saat- und Pflanzgut keine solchen erhoben werden dürfen und diese vom Bund gedeckt werden sollen. Er begründet das mit dem Schutz der Landwirtschaft und dem administrativen Aufwand. Aus dem Fonds deckt die Wirtschaft Lagerkosten und Preisverluste auf Pflichtlagerwaren.

Kein Ausgleichsfonds in der Forstwirtschaft

Mit 23 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte der Ständerat im zweiten Anlauf diesem Vorschlag. Bislang hatte er sich geweigert, die Landwirtschaft bezüglich Pflichtlager zu bevorzugen. Branchen im Heilmittel- oder Energiebereich wären seiner Meinung nach benachteiligt worden. Diese Kröte hat die kleine Kammer nun geschluckt.

In einem zweiten umstrittenen Punkt war der Nationalrat vergangene Woche dem Ständerat entgegengekommen. Die grosse Kammer hatte sich zunächst gegen die Schaffung von Ausgleichsfonds in der Forstwirtschaft ausgesprochen, da in vielen Wäldern heute keine kostendeckenden Preise erzielt werden könnten. Gemäss Gesetz kann nun zur Abgeltung vermehrter Waldnutzung für die Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung ein Ausgleichsfonds geschaffen werden.

Wirtschaft ohne Vorräte

Das totalrevidierte Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen wirtschaftlicher Landesverteidigung und schweren Mangellagen. Die Behörden können rascher eingreifen, um drohende oder bereits eingetretene Mangellagen abzuwenden. Die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern soll flexibel und mit kurzen Reaktionszeiten sichergestellt werden.

Eine neue Herausforderung stellen dabei die veränderten Abläufe der globalisierten Wirtschaft dar. Heute gilt das Just-in-time-Prinzip. Rohstoffe, Halbprodukte und Ersatzteile werden kaum noch auf Vorrat gehalten.

Fokus auf Strom, Kommunikation und Logistik

Ein Fokus der Vorlage ist daher das robuste Funktionieren von Stromversorgung, Logistik, Informations-, Kommunikations- und Finanzdienstleistungen. Der Bundesrat kann Unternehmen dazu verpflichten, technische oder administrative Vorbereitungen zu treffen, um ihre Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft sicherzustellen.

Er kann anordnen, dass bestimmte Anlagen in Betrieb genommen werden oder dass bestimmte Dienstleistungen weiterhin erbracht werden. Er kann Preise festsetzen, Güter rationieren, deren Ausfuhr verbieten oder Zuteilung, Verarbeitung und das Recycling regeln. Branchenvereinbarungen können unter Umständen allgemeinverbindlich erklärt werden.

Bewährtes beibehalten

Die Landesversorgung wird aber nicht total umgebaut. Beibehalten werden das Subsidiaritätsprinzip, das Milizsystem und insbesondere die Vorratshaltung von lebenswichtigen Gütern wie Nahrungsmittel, Heilmittel oder Erdölprodukte. Die Pflichtlager bleiben Aufgabe der Privatwirtschaft. Finanziert werden sie weiterhin über einen Zuschlag auf den Verkaufspreis, wobei neuerdings der Bund allfällige ungedeckte Kosten übernehmen muss.

Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

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