Der Bundesrat will mit einer neuen Voraussetzung für die Gewährung von einzelbetrieblichen Strukturverbesserungen das Ziel umsetzen, die Ehefrau, den Ehemann, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner des Landwirts oder der Landwirtin gegen nachteilige Folgen einer Scheidung oder einer Auflösung der eingetragenen Partnerschaft abzusichern.
Hans-Peter Zwicklhuber
Kommt es zu einer Scheidung, stehen Partnerinnen und Partner von landwirtschaftlichen Betriebsleitern und -leiterinnen finanziell oft vor dem Nichts. Die Vorlage, die der Bundesrat auf Verlangen des Parlaments erstellt hat, regelt deshalb die Mitarbeit der Partnerinnen und Partner auf dem Landwirtschaftsbetrieb.
Mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung sagte der Ständerat am Mittwoch Ja zu den Gesetzesanpassungen, die zuvor schon der Nationalrat gutgeheissen hatte. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen. Sie sei in Absprache mit den Branchenverbänden entstanden, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW).
Bessere finanzielle Absicherung
Der Umsetzungsvorschlag sieht konkret vor, dass neu als Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern eine Verpflichtung zu einer gemeinsamen Beratung in Sachen Güterrecht und Regelung der Mitarbeit und/oder ein Nachweis der Auszahlung eines Barlohnes oder eines Teilzeiteinkommens eingeführt werden.
Der Nachweis soll durch eine Selbstdeklaration erfolgen. Diese muss von beiden Ehegattinnen oder Ehegatten oder beiden eingetragenen Partnerinnen oder Partnern unterschrieben werden. Allenfalls werden die beiden Voraussetzungen auch kumulativ zu erfüllen sein, beispielsweise ab einer gewissen Investitionshöhe. Etwa 2000 bis 2300 Betriebe pro Jahr stellten jährlich entsprechende Gesuche, sagte Ettlin dazu.
Kritik von GLP
Im Nationalrat hatte eine unterlegene Minderheit um Jürg Grossen (GLP/BE) die Vorlage als Alibi-Übung bezeichnet. Was das Parlament verlangt habe, werde mit der Vorlage nicht umgesetzt. Es gehe um den Anspruch auf Anerkennung der Arbeit und auf sozialen Schutz. Viele Bäuerinnen hätten bis heute keinen Lohn.
«Nicht einmal der Kern der Motion, nämlich die finanzielle Entschädigung im Scheidungsfall, wird erreicht», kritisierte er. Eine echte Umsetzung der Motion würde Sozialversicherungsschutz für alle, die mitarbeiten, bedeuten. «Wie in jedem anderen Wirtschaftszweig auch. Das ist die beste Absicherung im Scheidungsfall. Das ist auch im Interesse des Staates, der sonst in einem solchen Fall mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe einspringen muss», sagte er.