Er folgte am Montag mit deutlichen Mehrheiten zwei Anträgen der vorberatenden Kommission, den Bundesbeschluss um 361 Millionen Franken aufzustocken. Die zwei Kammern haben damit entschieden, dass die Landwirtschaft in den kommenden vier Jahren rund 14,2 Milliarden Franken Bundesgelder erhalten wird - gleich viel wie 2022-2025. Bereits im Dezember 2024 hat der Nationalrat beschlossen, die Mittel für die Landwirtschaft nicht zu kürzen.
«Tiefe Einkommen»
Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG) sagte namens der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S), in den anderen Bereichen seien die Bundesmittel in den letzten zwanzig Jahren um fast 45 Prozent angestiegen. In der Landwirtschaft hingegen seien sie gleich geblieben. «Ein weiterer Grund, um die Mittel nicht zu reduzieren, sind die im Vergleich zwar gestiegenen, aber sehr tiefen Einkommen in der Landwirtschaft», führte Hegglin aus. Die Kommission möchte die Debatte über mögliche zusätzliche Einsparungen bei der Landwirtschaft im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket des Bundesrates führen.
Zustimmend hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bei der Gewährung von Starthilfe und Strukturbeiträgen der Wirtschaftlichkeit eine höhere Bedeutung beimisst. Seit dem 1. Januar 2025 muss für den Erhalt entsprechender Gelder zusätzlich eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgewiesen werden. «Es muss gewährleistet sein, dass die Gesamtverschuldung innert dreissig Jahren getilgt wird, wenn man die entsprechenden Investitionen machen will und sie mit öffentlichen Geldern unterstützt werden sollen», sagte Hegglin weiter.
Die Verwaltung verfüge nun über Instrumente, um die Verschuldung zu bremsen und die Wirtschaftlichkeit bei den einzelbetrieblichen Investitionen stärker zu gewichten. Deshalb wolle die Mehrheit der Kommission die Mittel stabil halten. «So bleiben wir glaubwürdig und mit der Stabilisierung der finanziellen Mitteln geben wir der Landwirtschaft den notwendigen Rückhalt, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und die gestiegenen Herausforderungen zu meistern», sagte Hegglin.
«Betriebe können Kürzungen auffangen»
Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) entgegnete namens der Kommissionsminderheit, der Bund stehe unter anderem wegen der geplanten Ausgabenerhöhungen beim Militär vor grossen Herausforderungen. Alle Bereiche müssten einen Sparbeitrag leisten. «Mit der heutigen Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik können wir diese Ziele, wie sie in der Bundesverfassung definiert sind, nicht erreichen. In verschiedenen Bereichen werden falsche Anreize gesetzt», sagte sie weiter. Wirksame und bereits beschlossene Massnahmen, die bereits in der Umsetzung waren, wie die Biodiversitätsförderflächen im Ackerland, würden teilweise rückgängig gemacht, kritisierte sie.
Auch wegen des Strukturwandels in der Landwirtschaft mit immer grösseren Betrieben sei diese in der Lage, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung aufzufangen. «Es kommen Skaleneffekte zum Tragen: Je grösser die Betriebe, desto tiefer die Strukturkosten. Ich bin der Meinung, die Vorlage des Bundesrates ist vertretbar. Sie ist nachvollziehbar, sie ist moderat, und sie ist auch für die Bauernfamilien bewältigbar», sagte Moser.
Kürzungsvorschlag von 1,6 Prozent
Um 1,6 Prozent kürzen wollte der Bundesrat die Beiträge im Vergleich zur laufenden Beitragsperiode - dies, weil auch die Landwirtschaft einen Sparbeitrag an die Gesundung des Bundeshaushalts leisten müsse. Das teilte die Landesregierung bei der Vorstellung des Bundesbeschlusses im vergangenen Jahr mit.
Bundesrat Guy Parmelin wiederholte diese Aussage am Montag im Ständerat und warb - erfolglos - für die Position der Kommissionsminderheit um Tiana Angelina Moser. Im ursprünglichen Bundesbeschluss wollte die Landesregierung die Mittel im Vergleich zum Zeitraum von 2022 bis 2025 noch um insgesamt 2,5 Prozent kürzen. Schliesslich schlug sie ein Minus von 1,6 Prozent vor.
11 Milliarden für Direktzahlungen
Im nunmehr vom Parlament verabschiedeten Bundesbeschluss geht es um Zahlungsrahmen für Massnahmen zur Förderung von Produktionsgrundlagen, zur Förderung von Produktion und Absatz und für die Ausrichtung von Direktzahlungen. Weitaus am meisten Geld soll für Direktzahlungen fliessen, nämlich maximal gut 11,2 Milliarden in der nunmehr vom Parlament beschlossenen Version.
Zahlungsrahmen sind von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge von Voranschlagskrediten für bestimmte Ausgaben. Die definitiven Voranschlagskredite müssen jährlich im Voranschlag beantragt und vom Parlament beschlossen werden.
Im Herbst 2024 hatten mehrere Bauernverbände den Bundesrat und das Parlament zu einem Verzicht auf Sparmassnahmen in der Landwirtschaft aufgerufen. Vor zwanzig Jahren habe der Bund 7,4 Prozent seines Budgets für die Landwirtschaft ausgegeben, vergangenes Jahr noch 4,7 Prozent. Darauf wies im Dezember Nationalrat Bauernverbandspräsident Markus Ritter (Mitte/SG) hin.
Bereits bei der Beratung des Budgets 2025 beschlossen die eidgenössischen Räte, dass die Landwirtschaft nicht weniger Geld erhalten soll als bisher.
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