Der Ständerat hat eine Motion zum Sozialversicherungsschutz für Bauernfamilien an die zuständige Kommission zur Vorprüfung überwiesen.
Motionärin Johanna Gapany (FDP/FR) verlangt, dass das Landwirtschaftsgesetz angepasst wird, damit Ehepartner von Personen, die auf dem Bauernbetrieb arbeiten, besser sozial abgesichert sind. So sollen die Risiken bei Krankheit, Unfall oder Invalidität reduziert werden. Die zuständige Kommission solle sich mit diesen Fragen beschäftigen, sagte Olivier Français (FDP/VD). Gapany war einverstanden damit.
Teure externe Arbeitskräfte
Die Covid-19-Krise habe gezeigt, dass niemand gegen eine längere Erkrankung gefeit sei, schreibt die Freiburgerin in ihrem Vorstoss. Für Selbstständige habe ein Unterbruch der Berufstätigkeit besonders schwerwiegende Folgen.
«Fällt in einem landwirtschaftlichen Betrieb eine mitarbeitende Ehepartnerin oder ein mitarbeitender Ehepartner länger aus, so muss auf - oft teure - externe Arbeitskräfte zurückgegriffen werden. Nur ein ausreichender Schutz gegen die finanziellen Folgen eines solchen Risikos kann sicherstellen, dass die Bauernfamilien ihr Einkommen halten können», hält sie in ihrer Motion fest.
Bundesrat will Vorlage unterbreiten
Von den 150’000 Personen, die auf Schweizer Landwirtschaftsbetrieben arbeiteten, seien 65’300 Familienangehörige, 43 265 davon Frauen, so Gapany weiter. «Mitarbeitende Familienmitglieder haben nicht denselben Sozialversicherungsschutz wie familienfremde Angestellte», hält sie fest.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Nun dürfte er aber auf sein Nein zurückkommen. Denn die Landesregierung antwortete auf die Motion wie folgt: «Falls das Parlament beschliesst, die AP22+ definitiv zu sistieren, ist der Bundesrat bereit, dem Parlament unabhängig von der AP22+ eine Vorlage zu unterbreiten, die ausschliesslich die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes beinhaltet.»



Kommentare (1)