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«Landwirtschaftliche Biogasanlagen sind gefährdet»

Am 9. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das «Öko-Stromgesetz» ab. Jetzt sind die Voraussetzungen für Bau und Betrieb landwirtschaftliche Biogasanlagen bekannt. Ökostrom Schweiz sieht dadurch Existenzen gefährdet und lehnt deshalb den Verordnungsentwurf ab.

pd/ome |

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 21.02.2024,  die Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungsrevisionen im Energiebereich eröffnet. Mit den revidierten Verordnungen wird das Stromgesetz konkretisiert. Es tritt in Kraft, falls die Bevölkerung am 9. Juni das Gesetz «über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» annimmt.

Zu diesen erneuerbaren Energien gehören auch landwirtschaftliche Biogasanlagen. Zentral für diese Anlagen ist die Energieförderungsverordnung. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelungen für einen Übertritt ins neue Fördersystem und die ausbleibende Anpassung der KEV-Tarife an die Teuerung würden die Wirtschaftlichkeit bestehender landwirtschaftlicher Biogasanlagen aber gefährden, teilt Ökostrom Schweiz in einer Mitteilung mit. Der Fachverband der landwirtschaftlichen Biogasproduzenten lehne deshalb den Entwurf der Energieförderungsverordnung in dieser Form klar ab. 

KEV-Nachfolgelösung sei inakzeptabel

Die KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) läuft aus. Eine wesentliche Neuerung im Verordnungsentwurf ist die Einführung einer «gleitenden Marktprämie». Mit ihr sollen die Gestehungskosten einer Anlage langfristig gedeckt werden, schreibt Ökostrom Schweiz weiter. Die Betreiber bestehender landwirtschaftlicher Biogasanlagen, bei denen zeitnah die KEV ausläuft, seien auf eine gute Übertrittslösung in dieses neue Fördersystem angewiesen. Gemäss Verordnungsentwurf stünde ihnen das System der gleitenden Marktprämie offen, sofern sie die Anlage erweitern oder erneuern.

Allerdings bestünde in diesen Fällen nur für einen Teil der Stromproduktion Anspruch auf die gleitende Marktprämie – und dies erst noch zu deutlich reduzierten Vergütungssätzen. «Unter diesen Bedingungen muss ich meine Produktion nach Auslaufen der KEV-Vergütungen einstellen, da die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist», sagt Präsident von Ökostrom Schweiz und Anlagenbetreiber Michael Müller. Ökostrom Schweiz erwarte hier deutliche Anpassungen, damit landwirtschaftliche Biogasanlagen weiterhin einen substanziellen Beitrag zu den Zielen der Schweizer Energie- und Klimapolitik leisten könnten.

Neue Tarife zu tief

Ökostrom Schweiz sei auch unzufrieden mit den neuen Tarifen, die weder die Inflation noch die steigenden Wartungs- und Produktionskosten berücksichtigen würden. «Wir stellen einen Anstieg der Betriebskosten um rund 20% zwischen 2019 und 2023 fest. Ohne eine Anpassung der KEV-Tarife könnte es zu Insolvenzen kommen», sagt Ronan Bourse, Geschäftsführer von Ökostrom Schweiz. Dies betreffe vor allem bestehende Anlagen. Für neue Anlagen sei die Situation weniger dramatisch, immer aber noch herausfordernd.

Ökostrom Schweiz werde die vom Bundesrat vorgeschlagenen Rahmenbedingungen vertieft prüfen und sich in der Vernehmlassung für ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit stark machen. Dies gelte für neue wie bestehende Anlagen.

->  Hier finden Sie das Faktenblatt zur Vernehmlassung der Verordnungsänderungen.

Wer ist Ökostrom Schweiz?

Ökostrom Schweiz ist der Fachverband der landwirtschaftlichen Biogasproduzenten. Seine über 200 Mitglieder sind Landwirte, die gleichzeitig auch Klima- und Energiewirte sind.  Sowohl im Rahmen der Energie-, als auch der Klimastrategie seien die landwirtschaftlichen Biogasanlagen tragende Pfeiler, schreibt der Verband. Aus Biogas kann erneuerbare Energie in unterschiedlichen Formen produziert werden: Strom und Wärme, Biogas-Brennstoff oder Biogas-Treibstoff. Dabei würden Biogasanlagen einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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