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Landwirtschaftsfahrzeuge nachrüsten

 

Das Tragen eines Sicherheitsgurtes in Landwirtschaftsfahrzeugen könne die tragischen Unfallfolgen in vielen Fällen mit hoher Wahrscheinlichkeit verringern, schreibt die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) in einer Mitteilung. Sie rät zum Nachrüsten.

 

Fahrzeugstürze enden oft mit schweren Verletzungen bis hin zum Tod.  Gemäss BUL haben vielen
Fahrzeugen in der Landwirtschaft noch keine Sicherheitsgurte. Bei einer Nachrüstung muss
das für den Betrieb passende Gurtsystem gefunden werden.

 

Gurten nachrüsten

 

Sobald ein Sitz die nötigen Befestigungspunkte aufweist, ist das Anbringen von Gurten möglich, schreibt die BUL. Bei den Rollgurten gibt es zwei Systeme. Wer auch in Hanglagen fährt, sollte das beachten.

 

• Das ALR-System blockiert den ausgezogenen Gurt automatisch auf der benötigten Länge. Das Verlängern des Gurtes ist erst nach dem Lösen möglich. Das ALR-System ist hangtauglich und gewährt in allen Lagen einen sicheren Halt im Fahrersitz.
• Das ELR-System blockiert den Gurt ab einer bestimmten Neigung und/oder ab einer bestimmten Beschleunigung. Dies erlaubt viel Bewegungsfreiheit während der Fahrt. Das ELR-System funktioniert nur, wenn der Gurtaufroller im korrekten Winkel montiert ist. Das ELR-System ist nur beschränkt hangtauglich, weil das Angurten bei geneigtem Fahrzeug nicht möglich ist.

 

Gurten sind gemäss den Vorgaben des Herstellers zu montieren. «Da es sich um ein Sicherheitsbauteil handelt,
ist es ratsam, die Montage einer Fachperson zu überlassen», schreibt die BUL. 

 

Neuer Sitz

 

Wenn am Sitz keine Befestigungspunkte vorhanden sind, liegt es gemäss BUL im Ermessen des Landmaschinenmechanikers, ob er die Nachrüstung mit einem Sicherheitsgurt anbieten und verantworten kann. «In vielen Fällen entscheidet man sich für einen neuen Sitz, auch der Gesundheit zuliebe», heisst es weiter.

 

Um an die Gurte zu erinnern, vertreibt die BUL die «schon geschnallt?»-Hofausfahrtstafel oder Kleber. Mehr zum Thema gibt es unter www.schongeschnallt.ch 

 

 

Tragpflicht

 

Ob man beim Traktorfahren Gurten tragen muss, hängt vom aktuellen Einsatzgebiet ab: Ist man auf der Strasse unterwegs, gilt das Strassenverkehrsgesetz. In der VRV (Verkehrsregelverordnung) Art. 3a, Abs. 1 steht: «Bei Fahrzeugen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurten während der Fahrt tragen.» 

 

Davon sind ausgenommen: 

 

– Fahrten auf Feld- und Waldwegen und im Werkareal, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird
– Beim Manövrieren im Schritttempo
– Bei Arbeitsmotorwagen und Traktoren, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird 

 

Familienfremde Arbeitskräfte

 

In der VTS Art. 106, Abs. 5, die seit dem 1. Februar 2019 in Kraft ist, steht, dass Traktoren, die mit einer Schutzeinrichtung gegen das Überrollen (Kabine oder Sturzbügel) ausgestattet sind, ebenfalls mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet werden müssen.

 

Wenn man sich mit dem Traktor aber auf dem Feld befindet, kommt das Unfallverhütungsgesetz (UVG) und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) zum Zug. Diese dort enthaltenen Vorgaben gelten für Betriebe, welche dauernd oder vorübergehend Arbeitnehmer beschäftigen.

 

Fahrzeuge bestimmungsgemäss verwenden 

 

Betrachtet man das Obligatorium für Sicherheitsgurten, sind alle Punkte der Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer laut Gesetz erfüllt. Weiter ist in der VUV geregelt, dass man die Fahrzeuge bestimmungsgemäss verwenden muss, d. h. gemäss der Betriebsanleitung einsetzen und verwenden. In jeder Anleitung steht geschrieben, dass die Sicherheitsgurten getragen werden müssen.

 

Ob auf der Strasse oder im Feld: gesetzlich ist klar festgehalten, dass die vorhandenen Sicherheitsgurten getragen werden müssen. Gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber mindestens so wichtig: Auf Betrieben ohne familienfremde Arbeitskräfte sollen die Sicherheitsgurten getragen werden.

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