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Landwirtschaftszone: Haltung von Pensionspferden soll erleichtert werden

Das Halten von Freizeit- und Pensionspferden in der Landwirtschaftszone soll erleichtert werden. Der Ständerat hat eine Gesetzesvorlage aus dem Nationalrat am Donnerstag ohne Gegenstimme unterstützt. Diese geht mit einer Differenz wieder an den Nationalrat.

 

 

Das Halten von Freizeit- und Pensionspferden in der Landwirtschaftszone soll erleichtert werden. Der Ständerat hat eine Gesetzesvorlage aus dem Nationalrat am Donnerstag ohne Gegenstimme unterstützt. Diese geht mit einer Differenz wieder an den Nationalrat.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) hatte sich hinter die vom Nationalrat vorgeschlagene Änderung des Raumplanungsgesetzes gestellt. Es sei zwar problematisch, einen einzelnen Aspekt aus der Gesetzesrevision herauszugreifen, räumte Sprecherin Verena Diener (GLP/ZH) ein. Doch das Anliegen sei berechtigt.

Demnach sollen nur bestehende Landwirtschaftsbetriebe Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung erstellen dürfen. Die Betriebe müssen zudem über genügend Weideland und Futter vom eigenen Hof verfügen. Ob die gehaltenen Pferde dem Betrieb gehören oder ob es sich um Pensionspferde handelt, spielt keine Rolle.

Auf Antrag der UREK schuf der Ständerat mit 27 zu 12 Stimmen eine Differenz zur grossen Kammer: Er will es den Kantonen ermöglichen, strengere Bestimmungen zu erlassen. Diener verwies auf die weit reichende Kompetenz der Kantone in der Raumplanung und deren Bedürfnisse.

Dies hatte der Nationalrat abgelehnt. Eine Minderheit der UREK wollte sich anschliessen. Sprecher Werner Luginbühl (BDP/BE) sagte mit Verweis auf die Vernehmlassung der Kantone Neuenburg und Zug, restriktivere Lösungen seien kaum mehr möglich. Eine solche «Schein-Kompetenz» sei nicht sinnvoll.

Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS) aus dem Jahr 2004 zurück. Er und 54 Mitunterzeichner hatten ihr Anliegen mit der sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung der Pferdezucht begründet. Der Bundesrat widersetzte sich dem Anliegen nicht.

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