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Lebensmittel: Cassis-de-Dijon soll nicht mehr gelten

Lebensmittel aus der EU sollen in der Schweiz nicht mehr ohne weitere Auflagen verkauft werden dürfen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) schlägt vor, sie vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen.

sda |

 

 

Lebensmittel aus der EU sollen in der Schweiz nicht mehr ohne weitere Auflagen verkauft werden dürfen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) schlägt vor, sie vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen.

Die Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat hatten sich beide für eine parlamentarische Initiative ausgesprochen, die eine solche Ausnahme forderte. Die Nationalratskommission konnte in der Folge eine Gesetzesentwurf ausarbeiten. Diesen hat sie mit 15 zu 10 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Vorschlag der WAK geht nun in die Vernehmlassung.

Die Befürworter einer Änderung möchten einer «Beeinträchtigung der hohen schweizerischen Qualitätsansprüche» bei Lebensmitteln entgegenwirken, wie es in der Mitteilung heisst. Aus Sicht der Gegner stellt das Cassis-de-Dijon-Prinzip ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz dar.

Gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip dürfen Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden. Seit Juli 2010 gilt das Prinzip - mit gewissen Einschränkungen - auch in der Schweiz: EU-Produkte können ohne weitere Prüfung verkauft werden.

Ein Komitee um den Genfer Winzer Willy Cretegny hatte erfolglos das Referendum dagegen ergriffen. Unterstützt wurde es sowohl von der Grünen Partei als auch von der SVP. Dennoch gelang es dem Komitee nicht, 50'000 Unterschriften zu sammeln. In der Folge lancierten die Gegner des Cassis-de-Dijon-Prinzips eine Volksinitiative, um die Schweizer Landwirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz schützen. Auch dieses Vorhaben scheiterte aber, die Initiative kam nicht zustande.

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