/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Lebensmittel: Herkunft der Rohstoffe soll in der Regel deklariert werden

Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln sollen künftig die Herkunft der Rohstoffe deklarieren müssen. Bei verarbeiteten Produkten könnte der Bundesrat jedoch Ausnahmen festlegen. Mit 95 zu 79 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess der Nationalrat diese Regelung gut.

sda |

 

 

Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln sollen künftig die Herkunft der Rohstoffe deklarieren müssen. Bei verarbeiteten Produkten könnte der Bundesrat jedoch Ausnahmen festlegen. Mit 95 zu 79 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess der Nationalrat diese Regelung gut.

Ursprünglich hatte er etwas weiter gehen wollen.  Unter dem Eindruck von Lebensmittelskandalen beschloss er im  Frühjahr, die Deklarationsregeln zu verschärfen: Die  Lebensmittelhersteller sollten die Herkunft jedes Rohstoffes  angeben müssen.  

Entscheid beim Bundesrat 

Dem Ständerat ging dies aber zu weit. Die Mehrheit befand mit  Blick auf verarbeitete Produkte wie Birchermüesli, die Regel sei  nicht umsetzbar. Nach dem Willen des Ständerates müsste die  Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angegeben werden,  wenn der Bundesrat dies vorschreibt. 

Heute müssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland  und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs  muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent  des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte.  Gegen eine Verschärfung stellten sich im Nationalrat die  Fraktionssprecher der SVP, CVP und BDP. Sie machten geltend, der  Aufwand für die Unternehmen wäre viel zu gross. Da die Fraktionen  der SVP, CVP und BDP aber nicht geschlossen stimmten, obsiegten die  Befürworter. 

Kein Restaurant-Pranger
 
Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in  Restaurants bleiben geheim, sofern die Kantone nichts anderes  entscheiden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat Regeln für  mehr Transparenz abgelehnt. Der «Restaurant-Pranger» ist damit  definitiv vom Tisch. Mit 107 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der  Nationalrat am Montagabend, auf die Linie des Ständerates  einzuschwenken und die fraglichen Passagen aus dem Gesetz zu  streichen. Gesundheitsminister Alain Berset plädierte vergeblich  dafür, im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten mehr Transparenz  zu schaffen. 

Im Frühjahr hatte der Nationalrat die vorgesehenen Bestimmungen  bereits abgeschwächt. Restaurants hätten demnach eine Bescheinigung  erhalten, wenn sie die wesentlichen lebensmittelrechtlichen  Anforderungen erfüllt hätten. Diese hätten sie den Gästen auf  Verlangen zeigen müssen. Negative Bescheinigungen hätte es nicht  gegeben. 

Am Ende ging der Mehrheit aber auch diese Regelung zu weit. Der  Bundesrat hätte mehr gewollt. Nach seinem Vorschlag hätten alle  Lebensmittelbetriebe eine amtliche Bescheinigung mit positiven und  negativen Ergebnissen erhalten. Ursprünglich hatte der Bundesrat  gar vorgeschlagen, dass die Behörden die Ergebnisse der Kontrollen  veröffentlichen. Dies stiess jedoch in der Gastronomie auf heftige  Kritik.

Keine Werbebeschränkungen

Eine Kehrtwende vollzog der Nationalrat auch bei der  Lebensmittel-Werbung für Kinder. Mit 95 zu 81 Stimmen bei 3  Enthaltungen folgte er dem Ständerat und sprach sich gegen  Einschränkungen aus. Im März hatte er noch eingreifen wollen: Der  Bundesrat sollte die Werbung für ungesunde Lebensmittel  einschränken können, wenn sich diese an Kinder richtet.

undesrat Berset stellte sich nicht gegen eine Regulierung. In  den Nachbarländern seien Regeln in Vorbereitung, stellte er fest.  Es gebe keinen Grund, die Kinder in der Schweiz weniger zu  schützen.

Eine Frage des Masses 

Die Befürworter wiesen auf das Problem des Übergewichts bei  Kindern hin. Die Werbung verstärke dieses, sie verführe Kinder  dazu, ungesunde Produkte zu konsumieren. Die Werbung habe einen  wichtigen Einfluss, sagte Christian van Singer (Grüne/VD). Studien  zeigten, dass Kinder, die oft fern sähen, mehr Zucker und Fett zu  sich nähmen. 

Die Gegner gaben zu bedenken, alles sei eine Frage des Masses.  «Müsste man dann festlegen, für wie viele Nussgipfel geworben  werden darf?», fragte Lorenz Hess (BDP/BE). Die Verantwortung liege  bei den Eltern. «Bringen wir den Kindern bei, mit Verlockungen  vernünftig umzugehen», befand auch Toni Bortoluzzi (SVP/ZH). 

Kein Verbot für Tierversuche in Kosmetik

Nein sagte der Nationalrat ausserdem zu einem Artikel, den der  Ständerat ins Gesetz eingefügt hatte. Der Ständerat möchte, dass  der Bundesrat das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel einschränken  oder verbieten kann, wenn die Mittel oder deren Bestandteile mit  Tierversuchen getestet worden sind.

Die Befürworter machten vergeblich geltend, damit würde eine  Gesetzeslücke geschlossen. Der Nationalrat lehnte den Artikel mit  86 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Nun ist beim  Lebensmittelgesetz wieder der Ständerat am Zug.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Wer macht die Büroarbeiten für den Hof?

    • Hauptsächlich der Mann:
      57.75%
    • Hauptsächlich die Frau:
      19.72%
    • Beide zusammen:
      5.63%
    • Ist nicht klar geregelt:
      16.9%

    Teilnehmer insgesamt: 142

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?