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Lebensmittel: Kein Verkauf unter Einstandspreis

In Deutschland dürfen Lebensmittel nicht mehr unter dem Einstandspreis verkauft werden, auch nicht zeitweise.

 

 

In Deutschland dürfen Lebensmittel nicht mehr unter dem Einstandspreis verkauft werden, auch nicht zeitweise.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bezeichnet in seinem Newsletter das Verbot auch des nur zeitweisen Verkaufs unter Einstandspreis als Schritt gegen die Ramschmentalität im Lebensmitteleinzelhandel. Die Regelung hatte bereits früher bestanden, war aber am 1. Januar ausser Kraft gesetzt worden. Nun konnten die Landwirte die Regierung von einer fünfjährigen Verlängerung des Gesetzes überzeugen.

Der DBV sieht in der Vorschrift ein wichtiges Instrument zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel und zur Entschärfung des Preiskampfs. Dadurch könne indirekt auch der Druck auf die Produzentenpreise gemindert werden, so der Verband.

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