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Lebensmittelabfälle dürfen nicht verbrannt werden

Neue Regeln zum Umgang mit Abfällen sollen dazu beitragen, die natürlichen Ressourcen zu schonen. Der Bundesrat hat am Freitag die Abfall-Verordnung revidiert und auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Lebensmittelabfälle sollen künftig nicht mehr verbrannt werden.

sda |

 

 

Neue Regeln zum Umgang mit Abfällen sollen dazu beitragen, die natürlichen Ressourcen zu schonen. Der Bundesrat hat am Freitag die Abfall-Verordnung revidiert und auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Lebensmittelabfälle sollen künftig nicht mehr verbrannt werden.

Die heutige Verordnung stamme aus dem Jahr 1990, schreibt das Umweltdepartement (UVEK) in einer Mitteilung. In der Zwischenzeit habe sich viel verändert. In den nächsten Jahren solle sich die Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft entwickeln.

Lebensmittelabfälle nicht verbrennen

Das war auch das Ziel von Änderungen des Umweltschutzgesetzes, welche der Bundesrat dem Parlament vorgelegt hatte. Die Änderungen sollten als Gegenvorschlag zur Initiative «Grüne Wirtschaft» dienen, doch wollte das Parlament davon nichts wissen. Am Donnerstag hat der Ständerat die Vorlage versenkt. Umweltministerin Doris Leuthard zeigte sich enttäuscht. Der Bundesrat werde nun andere Wege ins Auge fassen, kündigte sie an. Ein solcher Weg war bereits vorbereitet: die am Freitag beschlossene Verordnungsrevision.

Neu heisst der Abfall-Erlass «Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen». Er enthält Vorschriften für die Verwertung von biogenen Abfällen, beispielsweise Lebensmitteln und Holzabfällen. Diese sollen nicht mehr verbrannt werden. Neu müssen sie rein stofflich oder durch Vergären verwertet werden, sofern sie sich dafür eignen, separat gesammelt worden sind und die Verwertung nicht durch andere Vorschriften untersagt ist.

Übergangsfristen verlängert

Weiter wird die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm, Tier- und Knochenmehl zur Pflicht. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist von zehn statt wie zunächst geplant von fünf Jahren. Das war in der Anhörung gefordert worden. Auch in anderen Punkten wurden die Fristen angepasst. Verzichtet hat der Bundesrat nach der Anhörung auf Bestimmungen zum Littering. Insbesondere die Kantone waren der Auffassung, das Thema gehöre nicht in diese Verordnung.

In der Anhörung habe sich die Mehrheit der Teilnehmenden grundsätzlich einverstanden gezeigt mit den geplanten Änderungen, heisst es im Bericht. Einzelne Bestimmungen seien allerdings umstritten, etwa die generelle Priorisierung der stofflichen Verwertung gegenüber der energetischen. Auch hätten manche Teilnehmer kritisiert, die neuen Regeln könnten einen beträchtlichen personellen und finanziellen Aufwand mit sich bringen.

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