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Lebensmittelgesetz: Diskussion über Restaurant-Pranger und Pferde-Lasagne

Der Nationalrat hat am Mittwochmorgen mit den Beratungen zur Revision des Lebensmittelgesetzes begonnen. Diese dient dazu, das Schweizer Recht mit dem europäischen in Einklang zu bringen. Die Anpassungen sind aber nicht unumstritten.

sda |

 

 

Der Nationalrat hat am Mittwochmorgen mit den Beratungen zur Revision des Lebensmittelgesetzes begonnen. Diese dient dazu, das Schweizer Recht mit dem europäischen in Einklang zu bringen. Die Anpassungen sind aber nicht unumstritten.

Zu diskutieren gibt insbesondere, ob und wie Konsumenten die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen erfahren sollen. Der Bundesrat hatte zunächst vorgeschlagen, dass die Behörden die Ergebnisse im Internet veröffentlichen.

In der Vernehmlassung stiess dies auf Kritik. Damit würden Betriebe an den Pranger gestellt, monierte die Branche. Nun schlägt der Bundesrat vor, dass die Restaurants verpflichtet werden, den Konsumenten auf Anfrage Einsicht in die Beurteilung zu gewähren.

Herkunftsangaben auf Fertigprodukten

Angesichts des Pferdefleisch-Skandals ist ein weiterer Aspekt der Revision in den Vordergrund gerückt: die Kennzeichnungspflicht. Gemäss dem Gesetzesentwurf soll der Bundesrat künftig bei verarbeiteten Produkten Ausnahmen festlegen können, sodass das Produktionsland nicht mehr angegeben werden müsste.

Die vorberatende Nationalratskommission will dem Bundesrat für die Ausnahmen klarere Vorgaben machen. So soll ein Verzicht auf die Angabe des Produktionslandes nur bei stark verarbeiteten Lebensmitteln möglich sein.

Heute muss in der Schweiz das Produktionsland bei sämtlichen Lebensmitteln deklariert werden. Bei bestimmten Lebensmitteln muss zudem das Herkunftsland des Hauptrohstoffes angegeben werden. Nach EU-Recht muss die Herkunft nur bei bestimmten Lebensmitteln ersichtlich sein, etwa bei Rindfleisch, Obst, Gemüse und Eiern.

Zurück an den Bundesrat

Ratsmitglieder aus den Reihen der Rechten lehnen die gesamte Revision ab. Sie beantragen dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat hat auch über einen Rückweisungsantrag zu entscheiden.

Die Gegner möchten den Bundesrat beauftragen, eine «KMU-freundliche» Vorlage auszuarbeiten. Nur das «unumgängliche» EU-Recht soll übernommen werden. Ausserdem soll der Bundesrat bei den Lebensmittelkontrollen auf die Einführung eines «Prangersystems» verzichten.

Der Bundesrat gibt in der Botschaft zum Gesetz zu bedenken, dass der Handel mit Lebensmitteln heute grenzüberschreitend erfolge. Der Gesundheitsschutz würde erleichtert, wenn die Schweiz an den Systemen der Lebensmittelsicherheit der EU teilnehmen könnte. Voraussetzung hierfür sei aber die Angleichung der Vorschriften. Diese würde auch dazu beitragen, das Preisniveau in der Schweiz zu senken.

Täuschungsschutz bei Kosmetik

Passt die Schweiz ihr Lebensmittelgesetz an, werden die Begriffe und Definitionen des EU-Rechts übernommen. Neu würde so der Täuschungsschutz auch für Kosmetikprodukte gelten. Damit wären die Hersteller verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Heute gilt der Täuschungsschutz in der Schweiz nur für Nahrungs- und Genussmittel.

Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat zusätzliche Ideen eingebracht. So möchte sie im Gesetz verankern, dass der Bundesrat an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel einschränken kann, wenn diese viele gesundheitlich problematische Nährstoffe wie gesättigte Fettsäuren, Zucker oder Salz enthalten.

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